(Bild Tomek Baginski/Unsplash)
Mit aller Gewalt will die Volkswirtschaftsdirektorin die Stadt Zürich als Tourismushotspot installieren und Sonntagsverkäufe einführen. Zusammen mit ihren freisinnigen Amtskollegen von Luzern und Tessin will sie erreichen, dass der Bundesrat die entsprechende Verordnung zum Arbeitsgesetz ändert. Offensichtlich will die Volkswirtschaftsdirektorin eine nationale Gesetzesänderung und die damit sicherlich verbundene Volksabstimmung zur Liberalisierung des Sonntagsverkaufs vermeiden. Alle Volksabstimmungen der letzten Zeit in der Schweiz – zuletzt sogar im urbanen Kanton Genf – haben gezeigt, dass die Bevölkerung dem Sonntagsverkauf sehr kritisch entgegensteht. Der Bundesrat soll es nun in Aushebelung des Gesetzgebungsprozesses und der demokratischen Mitbestimmung richten. Auch im Kanton nimmt die Volkswirtschaftsdirektorin keine Rücksicht auf den parlamentarischen Prozess und greift der Diskussion in der zuständigen Parlamentskommission zu zwei hängigen Vorstössen vor. Die Angst vor einer Abstimmung im Volk als auch im Parlament ist anscheinend gross.
Wenn die Stadt Zürich ein wichtige Tourismusdestination sein soll, dann sind das viele andere Städte wie Basel, Genf oder Bern auch. Eine solche Liberalisierung darf nicht durch politisches Lobbyieren beim Bundesrat eingeführt werden. Ein derart gewichtiger Entscheid bedarf einer nationalen Gesetzesänderung und dem damit verbundenen Recht auf eine Referendumsabstimmung.
Von Melanie Berner am 17. Januar 2021 verlesen.