(Bild: Markus Winkler/Unsplash)
Es ist sehr zu begrüssen, dass nun endlich, 4 Jahre nach Ablauf der Lärmsanierungsfrist für laute Strassen, mit dem Geschwindigkeitsplan eine Übersicht über die ganze Stadt vorliegt, in der aufgezeigt wird, welche Strassen wie lärmsaniert werden. Der Anteil der 33 % der Zürcher Stadtbevölkerung, die einer gesundheitsschädigenden Lärmbelastung ausgesetzt ist, soll sich nun mit der dritten Etappe Tempo 30 markant verringern. Tempo 30 nachtsEntlang von bewohnten und stark lärmbelasteten Hauptachsen wie z.B. der Albisstrasse oder der Seestrasse in Zürich-Süd ist zumindest nachts Tempo 30 vorgesehen. Es wird sich zeigen müssen, wie diese Tempolimite auf fast schnurgeraden Strecken nachts durchgesetzt wird.
ÖV und Tempo 30
Tempo 30 ist für den öffentlichen Verkehr vor allem in finanzieller Hinsicht eine Herausforderung, da mehr Fahrzeuge benötigt werden und damit mehr Personal. Wichtiger als das tatsächliche Fahrtempo, ist jedoch die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des öffentlichen Verkehrs. Wenn der MIV auch mit Tempo 30 unterwegs ist, dann besteht keine Konkurrenz zum öffentlichen Verkehr. Bei einer Eigentrassierung darf das Tram sogar weiterhin mit Tempo 50 unterwegs sein und wird dadurch attraktiver.
Auswirkungen auf den Veloverkehr
Auf T30 -Strassen wird in der Regel kein Velostreifen signalisiert. Im Langsamverkehr teilen sich Velo- und Autoverkehr die Fahrbahn. Solange wenig Autoverkehr herrscht, ist dies auch wünschenwert. So stellt doch der Velostreifen für die Velofahrenden auch eine Einschränkung und Verbannung an den Fahrbahnrand zu den Dohlen und Randsteinen dar. Will man die Sicherheit für Velofahrende erhöhen, müssen gleichzeitig auch Massnahmen gegen den Durchgangsverkehr ergriffen werden.
Tempo 30 und die Fussgängerstreifen
Noch ungeklärt ist die Frage, wie die Stadt mit dem Verlust des Vortrittsrechts für Zufussgehende umgeht. Bei Tempo 30 dürfen grundsätzlich _keine_ Fussgängerstreifen markiert werden. Die UVEK-Verordnung zu den T30-Zonen lässt aber einen gewissen Spielraum zu. So dürfen beispielsweise dort, wo besondere Vortrittsbedürfnisse dies erfordern, z.B. bei Schulen/Schulwegen oder Alterszentren, Fussgängerstreifen markiert werden. Die Frage ist nur: Wo in einer dicht bewohnten Stadt wie Zürich queren nicht auch Kinder, mobilitätsbehinderte oder ältere Personen die Strasse? Sie alle sind auf das Vortrittsrecht für ein sicheres Queren der Fahrbahnen angewiesen. Beim sog. „Flächigen Queren” ohne Fussgängerstreifen ist die Frage nach der barrierenfreien Mobilität noch nicht geklärt. Auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen die Strassen queren können.
Sicherheit im Strassenverkehr
Spannend wird es, wenn Unfall-Vergleichszahlen vorliegen. Wie werden sich die Unfallzahlen, -arten und -schweregrade auf den neuen Tempo-30-Strassen verändern im Vergleich zu vorher?