Kürzlich hat der Gemeinderat lange darüber diskutiert, wie die Statuten der Stiftung PWG an die heutigen Verhältnisse angepasst werden sollen.
Die PWG kauft Liegenschaften, um sie dauerhaft der Spekulation zu entziehen und damit preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. 1990 mit einem Kapital von 50 Mio. gestartet, verfügt die Stiftung heute über einen Anlagewert von gut 800 Mio. Franken und Eigenkapital von gut 220 Mio. Franken. Die PWG wirtschaftet also sehr erfolgreich, das ist gut so. Die Stiftung ist aber heute klar eine andere als vor 30 Jahren. Einer der Hauptstreitpunkte bei der Statutenrevision war die Kostenmiete. Der Stadtrat wollte eine starre Anbindung der PWG an die Kostenmiete, die PWG eine blosse Orientierung daran. Die grosse Mehrheit im Parlament war sich einig, dass eine Kaufstiftung für ihr Wachstum einen gewissen Gewinn erzielen muss und stimmte richtigerweise dem Antrag der PWG zu. In den mehr als ein Jahr andauernden Kommissionsberatungen war die AL fast die einzige Partei, die Änderungsanträge stellte und damit eine Diskussion lancierte. Beispielsweise für besseren Mieterschutz und für eine effiziente demokratische Kontrolle. Die Aufsicht über die PWG obliegt – als einzige der städtischen Wohnbaustiftungen – dem Gemeinderat, doch gerade in diesem Punkt entzieht dieser sich nun der Verantwortung. Wenigstens müssen jetzt Reglemente erstellt werden, z. B. ein Vermietungs- oder Organisationsreglement. Die PWG wollte unverbindliche Richtlinien. Diese Reglemente werden aber nur zur Kenntnisnahme und nicht zur Genehmigung eingereicht, so hat es die Ratsmehrheit beschlossen. Nur die AL und teilweise die Grünen plädierten für eine echte Aufsicht und sind unterlegen. Die PWG beaufsichtigt sich jetzt also gleich selbst, die operative Leitung hat gleichzeitig Aufsichtsfunktion. Demokratische Kontrolle – Fehlanzeige.
Gerade nach dem ERZ-Skandal ist der Gemeinderat noch stärker verpflichtet, seine Aufsichtstätigkeit endlich wahrzunehmen. Bei der PWG verpasst er diese Chance. Aus der Ferne grüsst die Arroganz der Macht, erteilt doch die grosse Mehrheit im Rat ihrer jeweiligen Parteivertretung in der PWG eine regelrechte Carte blanche. Gänzlich ausser Kontrolle geraten ist die PWG aber natürlich nicht. Die AL ist zwar in zentralen Punkten mit wehenden Fahnen untergegangen, konnte aber die längst fällige Diskussion lancieren, wie der Gemeinderat seine Aufsichtspflicht wahrnehmen soll. Immerhin: Finanz- und Aufgabenplan (FAP), Budget und Jahresbericht müssen neu dem Gemeinderat zur Genehmigung eingereicht werden. Die AL kann und will also ein Stachel sein im Fleisch eines oft bequem und selbstgefällig agierenden Politumfeldes. Sie wird es bleiben.