Mit dem System der Kopfprämien ist die Schweizer Gesundheitsversorgung denkbar unsozial finanziert. Als Korrektur verpflichtet der Bund die Kantone zur Ausrichtung von individuellen Prämienverbilligungen (IPV) an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei aller Skepsis hat sich die AL von Anfang an für eine möglichst grosszügige Prämienverbilligung eingesetzt, die mindestens 30 Prozent der Bevölkerung und nicht bloss den Empfänger*innen von Sozialhilfe und AHV-/IV-Ergänzungsleistungen zugutekommt. 1999 und 2001 ist es uns mit zwei Volksinitiativen gelungen, eine massive Aufstockung der kantonalen IPV-Beiträge durchzusetzen.
Seit der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) überweist der Bund den Kantonen für die IPV jährlich 7.5% der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Wieviel diese aus eigenen Mitteln zuschiessen, ist ihnen freigestellt. Um das bisherige, massgeblich von der AL erkämpfte Verbilligungsniveau zu halten, wurde 2008 beim Übergang zum NFA der Kantonsbeitrag auf 100 Prozent des Bundesbeitrags festgesetzt.
Die Prämienverbilligung ist seit jeher ein Objekt der Begierde bürgerlicher Sparpolitiker*innen. Eine erste Attacke erfolgte mit der Kürzung des Kantonsanteils von 100 auf 80 Prozent des Bundesbeitrags. Leider erfolgreich: Im Mai 2011 scheiterte das Mitte-Links-Referendum mit 45% Nein-Stimmen, gleichentags wurde auch eine AL-Initiative für die Aufstockung des Kantonsbeitrags verworfen. Im Rahmen des Sanierungsprogramms Lü 16 beantragte die Regierung 2016 eine weitere Reduktion auf 70 Prozent. Er lief damit aber bereits im Parlament auf. Gestützt auf ein von der AL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten konnten wir zudem erwirken, dass der Bundesbeitrag vollumfänglich für individuelle Prämienverbilligungen eingesetzt wird und nicht für die Prämienübernahmen in der Sozialhilfe und bei den AHV/IV-Ergänzungsleistungen zweckentfremdet werden kann. Überdies muss der Kanton wegen eines Bundesgerichtsentscheids ab 2020 Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung aus Mittelstandsfamilien vermehrte Verbilligungsbeiträge ausrichten.
Am 13. Juni stimmen wir über die Initiative «Raus aus der Prämienfalle» ab. Die von der CVP lancierte und bei der Sammlung von der AL aktiv unterstützte Initiative will die Kürzung von 2011 korrigieren und den Kantonsanteil wieder von 80 auf 100 Prozent des Bundesbeitrags anheben. In den Budgets und Finanzplänen von 2020 bis 2024 sind jeweils 92 Prozent budgetiert, effektiv betrug der Kantonsanteil im Jahr 2020 jedoch bloss 84 Prozent. Abgesichert sind diese Anteile, die über das gesetzliche Minimum von 80 Prozent hinausgehen, allerdings keineswegs. Nur ein Ja zur Initiative garantiert die dringend nötigen Mittel für die Verbilligung der Krankenkassenprämien von 400’000 Menschen im Kanton und baut künftigen Abbauattacken vor.