Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt: das Verbot von politischen Kundgebungen mit mehr als 15 Personen im Kanton Zürich verstösst gegen die Bundesverfassung. Der Regierungsrat muss seine Covid-Verordnung nun unverzüglich korrigieren.
Gemäss Covid-19-Verordnung des Bundes sind politische Kundgebungen auch während der Pandemie erlaubt. Die einzige Einschränkung: alle Teilnehmenden müssen sich an die Maskenpflicht halten. Die Kantone dürfen zwar weitergehende Massnahmen beschliessen, müssen dabei jedoch sicherstellen, dass die Ausübung der politischen Rechte und die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet bleiben.
Der Zürcher Regierungsrat beschloss daraufhin eine Obergrenze von zuerst 15, später 100 Personen. Dagegen legten neun Einzelpersonen aus AL, Grünen, SP, PdA, VPOD, Klimastreik, feministischem Streikkomitee, Niunamenos und dem 1. Mai-Komitee Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein: «Weder eine 15er- noch die heute gültige 100er-Grenze ist für Veranstalter:innen kontrollier- oder durchsetzbar. Ein:e Bewilligungsinhaber:in setzt sich so dem grossen Risiko aus, dass einem öffentlichen Aufruf mehr als die erlaubten 100 Personen folgen und sie dann als Einzelperson den Kopf hinhalten muss. Damit ist die Ausübung der politischen Rechte nicht mehr gewährleistet», so AL-Gemeinderätin Christina Schiller.
Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut
In seinem heutigen Urteil zur Obergrenze von 15 Personen hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest: die Beschränkung der zulässigen Teilnehmendenzahl ist ein unverhältnismässiger Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. «Wir bedauern, dass die Klärung für die 1.Mai-Aktionen in diesem Jahr zu spät kam und der 1.Mai unnötigerweise unter zu restriktiven Einschränkungen stattfinden musste. Die Verantwortung dafür trägt der Regierungsrat», sagt Luca Maggi, Gemeinderat der Grünen.
Diese rechtswidrige Einschränkung der Grundrechte muss der Regierungsrat nun umgehend beheben: «Wir fordern den Regierungsrat auf, unverzüglich zu handeln und die Covid-Verordnung im Sinne des Urteils anzupassen», so SP-Gemeinderätin Natascha Wey. «Wenigstens am 14. Juni sollen Veranstaltungen und Kundgebungen mit entsprechenden Schutzmassnahmen im verfassungsmässig erlaubten Rahmen stattfinden können», ergänzt Michèle Dünki-Bättig, Co-Präsidentin VPOD Region Zürich.
Verwaltungsgericht bestätigt: Einschränkung der Demonstrationsfreiheit im Kanton Zürich ist rechtswidrig
Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt: das Verbot von politischen Kundgebungen mit mehr als 15 Personen im Kanton Zürich verstösst gegen die Bundesverfassung. Der Regierungsrat muss seine Covid-Verordnung nun unverzüglich korrigieren. Gemäss Covid-19-Verordnung des Bundes sind politische Kundgebungen auch während der Pandemie erlaubt. Die einzige Einschränkung: alle Teilnehmenden müssen sich an die Maskenpflicht halten. Die Kantone dürfen zwar […]