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Kein Abbau der Grundrechte im Namen der Terrorgefährdung

Fraktionserklärung der AL zur Medienmitteilung vom 7. Mai 2021 zur Haltung des Regierungsrates zum neuen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (RRB 315) Die Alternative Liste ist zwar enttäuscht, aber nicht wirklich überrascht von der äusserst positiven und kritiklosen Einstellung des Gesamtregierungsrates zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus – kurz […]

17. Mai 2021 von Anne-Claude Hensch Frei

Fraktionserklärung der AL zur Medienmitteilung vom 7. Mai 2021 zur Haltung des Regierungsrates zum neuen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (RRB 315)

Die Alternative Liste ist zwar enttäuscht, aber nicht wirklich überrascht von der äusserst positiven und kritiklosen Einstellung des Gesamtregierungsrates zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus – kurz PMT genannt. Es war leider abzusehen, dass unsere Regierung die grösstmögliche Sicherheit gegenüber der Einhaltung von Grundrechten vorziehen wird. Der extrem restriktive, vom Verwaltungsgericht beanstandete Umgang mit den Demonstrationsrechten in der aktuellen Lage im Kanton illustriert dies nur allzu deutlich.


Seit gut einem Jahr sind mahnende Stimmen zum PMT zu hören. Diese orten ein grosses Willkürpotential und mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Gesetzesvorlage.
Als Hauptargument des Regierungsrates für die Befürwortung des Gesetzes muss der dschihadistisch motivierte Terrorismus herhalten. Einmal mehr wird eine islamistische Bedrohung bemüht, um den Abbau von Grundrechten zu rechtfertigen. Auf die Kritikpunkte der Gegenseite geht der Regierungsrat mit keinem Wort ein, z.B. dass:


• das Gesetz gegen die Kinderrechtskonvention verstösst mit der Möglichkeit Kinder von zwölf bis 15 Jahren unter Hausarrest zu stellen

• neu die Gefährlichkeitsvermutung die Unschuldsvermutung ablöst

• Massnahmen – abgesehen vom Hausarrest – neu von der Polizei und nicht mehr von einem Gericht angeordnet werden

• die Definition von terroristischer Aktivität komplett schwammig formuliert wird und sich die Schweiz damit auf die Stufe von Unrechtsstaaten stellt

• das Gesetz zudem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.

Dieses Gesetz hat allzu viele Schwachstellen und hebelt geltende Rechtsprinzipien aus. Der Kampf gegen den Terrorismus heiligt für den Regierungsrat anscheinend sämtliche Mittel. Die Alternative Liste wird sich zusammen mit anderen Parteien und Organisationen dezidiert für eine Ablehnung dieser Vorlage an der Urne einsetzen. Für uns bleibt die Wahrung der Grundrechte ein hohes Gut, das nicht kampflos hergegeben werden soll!

Fraktionserklärung als PDF

Kategorie: Grundrechte, Staat

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