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Grundrechte sind zu schützen und nicht polizeilich zu verbieten

Fraktionserklärung der Alternativen Liste (AL) im Kantonsrat zum Polizeeinsatz vom 6. März.

8. März 2021 von Anne-Claude Hensch Frei

Über 1’000 Frauen haben am Samstag in der Stadt Zürich in einem kreativen Postenlauf gegen Diskriminierung und für die Rechte von Frauen demonstriert. Die Stadtpolizei hat versucht, die Demonstration zu verhindern, hat Wegweisungen verfügt und Reizgas eingesetzt. Die Stadt-polizei setzte damit die regierungsrätliche Verordnung vom 8. Dezember 2020 durch, wonach Demonstrationen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten sind. Mit dieser Verordnung hat der Regierungsrat die bundesrätliche Verordnung, wonach Demonstrationen im öffentlichen Raum mit einem Schutzkonzept ohne Zahlenbegrenzung möglich sind, massiv verschärft. Dieser Eingriff in die Grundrechte wie Versammlungsfreiheit und Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht zu tolerieren.

Angesichts der realen Situation am Samstag in der Stadt Zürich sind die kantonalen Einschränkungen geradezu absurd und ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Die ganze Innenstadt und besonders die Bahnhofstrasse waren schwarz vor Menschen, die den ersten verkaufsoffenen Samstag seit Wochen zum Einkaufen nutzten. Vor vielen Geschäften bildeten sich lange Schlangen von wartenden Menschen, die im engen Abstand auf Einlass warten. Shoppen in allen Facetten und in Massen soll erlaubt sein, die Ausübung ideeller Grundrechte wird hingegen vom Staat verboten.
Wir fordern deshalb den Regierungsrat auf, sofort politische Veranstaltung in der Öffentlichkeit im Rahmen der Bundesvorschriften zu bewilligen und die zusätzlichen kantonalen Einschränkungen aufzuheben.

Für die AL-Fraktion
Markus Bischoff

Fraktionserklärung als PDF

Kategorie: Aktuell, Grundrechte, Staat

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