Im Tagi-Artikel «Mario Fehr zur Abstimmung vom 7. März» vom letzten Samstag behauptet Sicherheitsdirektor Fehr, dass die Polizei gemäss Gegenvorschlag zu den Nationalitätennennungen wählen kann, ob sie die Nationalität von Tätern oder Täterinnen in Polizeimeldungen erwähnen will oder nicht. Desweitern führt er aus, es sei gerade bei Asylsuchenden wichtig, die Nationalität zu nennen, damit nicht alle Asylsuchenden in einen Topf geworfen werden – nämlich in denjenigen mit den zu 90 % kriminellen Algeriern.
Diese beiden Aussagen, haben bei der Fraktion der Alternativen Liste für Erstaunen gesorgt. Sie erwecken den Anschein, dass Regierungsrat Fehr sowohl die aktuelle Gesetzeslage wie auch den Gegenvorschlag des Kantonsrates nicht richtig verstanden hat! Gerne stellen wir – links und nett wie wir sind – die Sachverhalte richtig.
Die Polizei kann bereits heute die Nationalität nennen, wenn sie will. Dies tut sie bei schwereren Tatbeständen von sich aus. Gerade das Beispiel mit den asylsuchenden Algeriern zeigt das auf. Dafür braucht es also kein neues Gesetz. Aufmerksame Zeitungsleserinnen und -leser können das täglich in den Polizeimeldungen nachverfolgen. Ein Mal wird die Nationalität genannt, ein anderes Mal nicht. Dabei geht die Stadt Zürich einen eigenen Weg im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie, in dem sie nur auf Anfrage die Nationalität bekannt gibt. Letztlich soll mit dem Gesetz die Stadt an die Kandare genommen werden.
Wird der Gegenvorschlag am 7. März angenommen, muss die Polizei künftig immer die Nationalität nennen, ausser wenn es die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten verletzen würde. Aus der Formulierung des Gegenvorschlags abzuleiten, die Polizei dürfe selbst wählen, ist schlicht falsch und irreführend. Es gibt hier absolut keinen Ermessensspielraum für die Polizei. Der Sicherheitsdirektor stellt dies aber – gemäss Artikel – explizit so dar. Und hängt es am Wort «befugt» auf. Nun taucht das Wort «befugt» nirgends im Gegenvorschlag auf, sondern die Passage lautet: «Informiert sie (die Polizei) die Bevölkerung, gibt sie das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekannt.»
Für die Alternative Liste ist es fast nicht vorstellbar, dass Sicherheitsdirektor Fehr nicht richtig informiert ist. Schliesslich ist er ein gewiefter Politiker und weiss die Medien bestens für seine Zwecke zu nutzen. Hat er die Zusammenhänge absichtlich falsch dargestellt oder wurde er vom Journalisten missverstanden? Vom selben Journalisten, der nota bene bereits am 2. Februar einen Artikel im Tagi zum Thema unter dem Titel «Neutraler Fakt oder Diskriminierung? Nationalität in Meldungen der Polizei» veröffentlicht hat. Der also bestens zur Thematik informiert war und nun wider besseres Wissen unkommentiert falsche Aussagen veröffentlichte. Für den Tages-Anzeiger ist das wahrlich keine publizistische Glanzleistung! Mindestens hier wäre eine Nachhilfe bezüglich seriöser Berichterstattung höchst angezeigt.
Richtigstellung zur AL-Fraktionserklärung vom 08.02.21
Aus Gründen der Fairness und auch im Sinne einer positiven Fehlerkultur ist es mir wichtig, eine Ungenauigkeit in der Fraktionserklärung richtig zu stellen:
Ich habe übersehen, dass im Polizeigesetz im Absatz 1 des § 51a sehr wohl das Wort «befugt» vorkommt. Ich war von der Annahme ausgegangen, dass es um den zur Abstimmung stehenden Absatz 2 laut Gegenvorschlag ging. Dessen Anfang ich ja dann auch zitiert habe. Von daher habe ich zu scharf auf den betreffenden Journalisten geschossen. In einem anschliessenden Gespräch habe ich mich bei ihm entschuldigt. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich gehört, zu seinen Fehlern zu stehen. Wir kommen als Gemeinschaft alle weiter, wenn wir dies tun und anständig miteinander umgehen. In der Sache darf aber durchaus hart diskutiert werden.
Den Rest meiner Aussagen finden wir als Fraktion aber weiterhin alle korrekt und wichtig. Der Tages-Anzeiger-Artikel hat auch bei einigen Ratsmitgliedern des linksgrünen Spektrums für Stirnrunzeln oder gar Verwirrung gesorgt, da die im Artikel erwähnte Wahlfreiheit der Polizei beim Gegenvorschlag, ob sie die Nationalität nennen kann oder nicht, nicht stimmt. Wenn die Polizei informiert, hat sie keine Wahlfreiheit und hat bis auf wenige gesetzlich geregelte Ausnahmen die Nationalitäten zu nennen. Hier hätten wir uns eine kritischere Berichterstattung gewünscht, geht es doch um einen Abstimmungskampf unter sehr schwierigen Bedingungen angesichts der gleichzeitig anstehenden Burka-Initiave.
Anne-Claude Hensch Frei, Kantonsrätin AL Zürich