Die Bürgerlichen – einschliesslich der gewohnt wankelmütigen «Mitte» (Ex-CVP&BDP) – und die Immo-Hai-Fraktion haben im National- und Ständerat nach einem 7-monatigen ideologischen Stellungskrieg eine vernünftige gesetzliche Lösung für die von Corona-Restriktionen betroffenen Geschäftsmieter*innen abgeschossen.
Bundesbern ist gescheitert – jetzt muss Stadt Zürich handeln
Kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen. AL-Gemeinderat Walter Angst, Leiter Kommunikation des Zürcher Mieterinnen- und Mieterverbands, und FDP-Gemeinderat Albert Leiser, Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbands, haben im Zürcher Gemeinderat gemeinsam ein Postulat für eine Drei-Drittels-Lösung bei der Geschäftsmiete eingereicht. Danach sollen, analog zur Lösung, die in Basel-Stadt und allen welschen Kantonen bereits getroffen und in der Stadt Bern geplant ist, die Vermieter*innen, die während amtlichen Lockdown-Phasen und in Fällen von massiven coronabedingten Umsatzeinbrüchen den Mieter*innen zwei Drittel der Miete erlassen, im Gegenzug von der öffentlichen Hand ein Drittel vergütet erhalten. Damit würden Mieter*innen, Vermieter*innen und Stadt Zürich solidarisch je ein Drittel der Miete tragen. Der Drittels-Zuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass keine Entlassungen erfolgen.
Corine Mauch: Turbo einschalten!
Das Postulat hat beste Chancen, noch vor Weihnachten überwiesen zu werden. Wenn Corine Mauch den Turbo einschaltet, kann es noch vor den Sportferien umgesetzt werden. In Baselstadt hat MV-Geschäftsleiter und BASTA-Grossrat Beat Leuthardt eine entsprechende Motion am 20. April 2020 eingereicht, am 22. April 2020 wurde sie überwiesen, am 8. Mai legt der Regierungsrat eine Weisung vor und am 13. Mai bewilligte der Grossrat 18 Mio Franken für die Umsetzung.
Hier der Wortlaut des Postulats GR 2020/580:
Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie ein Corona-Hilfspaket für das lokale Gewerbe aufgelegt werden kann, welches erlaubt, unter gewissen Bedingungen Mietzinsbeiträge für Geschäftsräume auszurichten. Voraussetzung für die Beteiligung der Stadt Zürich ist eine Einigung zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft. Analog zum sog. “Dreidrittel—Rettungspaket”, welches der Kanton Basel-Stadt beschlossen hat, ist vorzusehen, dass Vermieter, die sich mit ihrer Mieterschaft auf eine Reduktion der Miete um mindestens zwei Drittel geeinigt haben, seitens der Stadt ein Drittel des Netto-Mietzinses entschädigt erhalten. Die Unterstützung kann ausgerichtet werden für Mietverhältnisse mit Unternehmen, die seit April 2020 entweder von einer Betriebsschliessung aufgrund behördlicher Anweisungen oder von markanten coronabedingten Umsatzeinbussen betroffen waren bzw. sind.
Begründung
Aufgrund der ausserordentlichen Lage, welche der Bundesrat gestützt auf das Epidemiengesetz für die Zeit vom 16. März bis zum 19. Juni verfügt hatte, mussten verschiedene Betriebe, va. In den Bereichen Gastronomie und Detailhandel, für eine gewisse Zeit schliessen. Diese, aber auch Unternehmen, die ihre Tätigkeit in dieser schwierigen Situation aufrechterhalten konnten, sind von substantiellen Umsatzeinbussen getroffen, welche oft nicht oder nur teilweise in den Folgemonaten kompensiert werden konnten. In den kommenden Monaten könnten abermals ähnliche Massnahmen drohen.
Während Bund und Kanton diverse Hilfspakete im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschnürt haben, gibt es für den Bereich der Geschäftsmieten in Kanton und Stadt Zürich derzeit keine behördlichen Hilfsmassnahmen.
Der Kanton Basel-Stadt hat bereits im Mai für die Zeit des Lockdowns im Frühjahr eine sog. Drittelslösung beschlossen. Damit kantonale Beiträge geleistet werden können, müssen sich Vermieterschaft und Mieterschaft auf eine Reduktion des Mietzinses um mindestens zwei Drittel einigen. Von diesen reduzierten zwei Dritteln übernimmt der Kanton ein Drittel, sodass der Mietzins zu je einem Drittel von der Vermieterin, dem Mieter und dem Kanton finanziert wird. Bedingung war die Verpflichtung der Mietenden, während dieser Zeit der kantonalen Beiträge keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen. Die Teilnahme an diesem Programm war freiwillig, im Falle einer Einigung für die öffentliche Hand aber verpflichtend. Die erzielte Wirkung, der überschaubare administrative Aufwand und die rasche Realisierung haben an der Basler Lösung überzeugt.
Der Hauseigentümerverband Zürich und der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich unterstützen eine solche Lösung für die Stadt Zürich. Der Zürcher Stadtrat wird gebeten, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
GR 2020/580: Postulat Walter Angst/Albert Leiser
Ein Telefonat, ein paar E-Mails – und plötzlich eine Lösung (Tagesanzeiger online 10. Dezember 2010)
Mieter und Vermieter reichen gemeinsam «historisches Postulat» ein (NZZ online 10. Dezember 2010)
Zürcher Mietzins-Entlastung für die Wirte nach Basler Art (NZZ 11. Dezember 2020)
Und der Föderalismus funktioniert doch (NZZ 11. Dezember 2020)
Beitrag auf Tele Züri vom 10. Dezember 2020
Ratschlag des Regierungsrats Baselstadt vom 8. Mai 2020 zur Covid-19-Mietzinshilfe
Mehr Infos zur Covid-19-Mietzinshilfe in Baselstadt: https://www.fd.bs.ch/COVID-19/mietzinshilfe.html
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