Herausfordernd ist nicht das Budget 2021. Das Eigenkapital ist vorhanden, um coronabedingte Ausgabenerhöhungen und Einnahmenausfälle zu finanzieren. Herausfordernd sind die kommenden Jahre. Die Nettokosten des Schulamts steigen bis 2024 auf über eine Milliarde Franken. Der Anteil des Steuerertrags, den wir für Bildung einsetzen, beträgt bereits heute rund ein Drittel. Dieser Anteil wird bis 2030 – und vermutlich auch darüber hinaus – deutlich weiterwachsen.
Rigide Sparvorgaben für die Schule sind falsch
Ausgeschlossen ist, dass die wachsenden Nettoausgaben der Volksschule durch Einsparungen im Schulamt kompensiert werden können, wie das der Stadtrat von der Schulpflege eingefordert hat. Solche Einsparungen wären auch nicht sinnvoll – und nicht zu verantworten für die Zukunft der nachkommenden Generationen.
Weil wir also sicherstellen müssen, dass die Mittel für die Finanzierung der Volksschule auch in Zukunft in ausreichender Höhe bereitstehen, ist für die AL klar: Es braucht eine Überprüfung der Kosten der gesamten Stadtverwaltung, wie sie der Stadtrat bereits in die Wege
geleitet hat.
Massnahmen braucht es nicht nur bei den Ausgaben, sondern auch bei den Einnahmen
Genauso dringend ist aber auch eine Überprüfung der Einnahmen. Priorität hat für die AL die überfällige Anpassung der immer noch auf Basis des Jahres 2007 berechneten Steuerwerte von Immobilien. Zur Deckung der coronabedingten Mehrkosten der öffentlichen Hand ist zudem eine befristete Erhöhung der Vermögenssteuern notwendig, so wie sie die am Montag in diesem Saal tagenden AL-Kantonsrät*innen einfordern. Wer über ein grosses Vermögen verfügt, kann und soll mit einem Sonderbeitrag zum raschen Abbau der Fehlbeträge beitragen.
Von hohen Mietkosten belastete Gewerbebetriebe mit Basler Drittelsmodell entlasten
Unvernünftig ist aus unserer Sicht, wahllos Millionenbeträge für sogenannt «antizyklische Massnahmen» ins Budget 2021 einzustellen. Als richtig erachten wir hingegen, die von Betriebsschliessungen und starken Umsatzeinbussen betroffenen Geschäftsmieter*innen zu entlasten. Vorbild dafür sollte die vom Kanton Basel Stadt für den Lockdown von März/April umgesetzte Drittelslösung sein, mit der Mietkosten der von massiven Umsatzeinbussen betroffenen Betriebe zu je einem Drittel von Vermietenden, Mietenden und öffentlicher Hand übernommen werden.
Die Exekutive der Stadt Bern hat vorgestern angekündigt, dass sie ein solches Hilfspaket für Geschäftsmieter*innen auflegen will. Der Zürcher Stadtrat sollte diesem Beispiel noch vor den Festtagen folgen.
Integrationskraft des Gemeinwesens stärken
Sinnvoll erscheint uns auch, die Integrationskraft des Gemeinwesens zu stärken. Wir beantragen deshalb punktuelle Massnahmen für den Schutz von Mieter*innen vor Sanierungskündigungen, die Aufstockung der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen im Bundesasylzentrum und zusätzliche Stellen für die Schulassistent*innen.
Die AL wehrt sich zudem gegen jegliche Kürzungen von Geldern für kulturelle Einrichtungen und Kulturschaffende, die von den Einschränkungen der letzten neun Monate besonders hart betroffen sind.
Zürich, 9. Dezember 2020