In einem Mehrheitsentscheid hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates beschlossen, ohne eigene Abklärung keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Regierungsrat Mario Fehr zu erteilen. Unter dem alten Kantonsratsgesetz musste zuerst die Justizkommission prüfen, ob Anhaltspunkte für die Einleitung des Strafverfahrens gegen Magistratspersonen bestehen. Weil die meisten Strafanzeigen offensichtlich haltlos und querulatorischer Natur waren, wurde mit dem neuen ab 1. Mai 2020 in Kraft stehenden Kantonsratsgesetz die Möglichkeit geschaffen, ohne Abklärung durch die Justizkommission solche Strafanzeigen durch Nichteintreten durch die Geschäftsleitung von vornherein abzuschmettern.
Vorliegend handelt es sich nicht um eine der üblichen haltlosen Strafanzeigen von Wutbürgern oder Wutbürgerinnen. Detailliert und umfangreich werden mögliche Straftatbestände auf rund 60 Seiten aufgelistet. So wird u.a. erwähnt, dass das Pandemieschutzkonzept in den Asyl-notunterkünften geheim gehalten werde und deshalb nicht abgeklärt werden könne, ob dieses Schutzkonzept korrekt sei.
Die Staatsanwaltschaft hat keine Untersuchungen eingeleitet, keine Befragungen durchgeführt und lediglich eine Stellungnahme von Regierungsrat Mario Fehr eingeholt. Nach summarischer Prüfung kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, es lägen keine Straftatbestände vor.
Die Alternative Liste und die Grünen haben kein Verständnis dafür, dass in einer derart heiklen und politischen Frage, wie der Behandlung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in Notunterkünften, die Geschäftsleitung ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt und vertiefte Abklärungen verhindert. Offensichtlich besteht eine politisch motivierte Unlust, sich dieser Thematik anzunehmen.
Zürich, 11. November 2020