• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Zur Fußzeile springen
Alternative Liste Zürich

AL Alternative Liste Zürich

  • Partei
    • AL-Info
    • Erfolge
    • Statuten
    • AL Winterthur
  • Personen
    • Parlament
    • Mandate
    • AL intern
  • Positionen
    • Bildung
    • Gesundheit
  • Aktuell
    • Abstimmungsparolen
    • Termine
  • Mitmachen
    • Spenden

Strafanzeige gegen Mario Fehr: Geschäftsleitung des Kantonsrates verhindert vertiefte Abklärung

In einem Mehrheitsentscheid hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates beschlossen, ohne eigene Abklärung keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Regierungsrat Mario Fehr zu erteilen. Die Kantonsratsfraktionen der Alternativen Liste (AL) und der Grünen kritisieren dieses Vorgehen in einer gemeinsamen Medienmitteilung scharf.

11. November 2020 von AL Sekretariat

In einem Mehrheitsentscheid hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates beschlossen, ohne eigene Abklärung keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Regierungsrat Mario Fehr zu erteilen. Unter dem alten Kantonsratsgesetz musste zuerst die Justizkommission prüfen, ob Anhaltspunkte für die Einleitung des Strafverfahrens gegen Magistratspersonen bestehen. Weil die meisten Strafanzeigen offensichtlich haltlos und querulatorischer Natur waren, wurde mit dem neuen ab 1. Mai 2020 in Kraft stehenden Kantonsratsgesetz die Möglichkeit geschaffen, ohne Abklärung durch die Justizkommission solche Strafanzeigen durch Nichteintreten durch die Geschäftsleitung von vornherein abzuschmettern. 

Vorliegend handelt es sich nicht um eine der üblichen haltlosen Strafanzeigen von Wutbürgern oder Wutbürgerinnen. Detailliert und umfangreich werden mögliche Straftatbestände auf rund 60 Seiten aufgelistet. So wird u.a. erwähnt, dass das Pandemieschutzkonzept in den Asyl-notunterkünften geheim gehalten werde und deshalb nicht abgeklärt werden könne, ob dieses Schutzkonzept korrekt sei. 

Die Staatsanwaltschaft hat keine Untersuchungen eingeleitet, keine Befragungen durchgeführt und lediglich eine Stellungnahme von Regierungsrat Mario Fehr eingeholt. Nach summarischer Prüfung kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, es lägen keine Straftatbestände vor. 

Die Alternative Liste und die Grünen haben kein Verständnis dafür, dass in einer derart heiklen und politischen Frage, wie der Behandlung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in Notunterkünften, die Geschäftsleitung ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt und vertiefte Abklärungen verhindert. Offensichtlich besteht eine politisch motivierte Unlust, sich dieser Thematik anzunehmen. 

Zürich, 11. November 2020

Medienmitteilung als PDF

Kategorie: Staat

Seitenspalte

Kategorien Blog

  • Aktuell
  • AL im Kanton
  • AL Schweiz
  • AL-Info
  • Allgemein
  • Bildung
  • Energie
  • Finanzen
  • Frauenrechte
  • Gesundheit
  • Gleichstellung
  • Grundrechte
  • Intern
  • International
  • Interviews
  • Klima
  • Kultur
  • Kunst
  • LGBTQIA+
  • Medien
  • Migration
  • Mobilität
  • O-Ton
  • Öffentlicher Raum
  • Politik
  • Service Public
  • Solidarität
  • Sozial
  • Staat
  • Stadt Zürich
  • Steuern
  • Systemrelevant
  • Umwelt
  • Verkehr
  • Wahlen 2026
  • Wirtschaft
  • Wohnen

Footer

Kontakt

Molkenstrasse 21
8004 Zürich
044 242 19 45
076 577 45 19
sekretariat@al-zh.ch

IBAN: CH53 0900 0000 8706 3811 5

Social

  • Twitter
  • Instagram
  • Facebook
  • YouTube
  • Bluesky

Suchen

Newsletter abonnieren
Telegram-Channel beitreten
Für Medienverteiler anmelden

© 2025 Alternative Liste AL Zürich

  • Impressum/Downloads
  • Datenschutz