Seit dem Frühjahr 2020 warnen verschiedene Akteure (wie Solidarité sans frontières, wo Unrecht zu Recht wird, Verein Demokratische Juristen und Juristinnen) vor der Gefahr, welche die Unterbringung von Geflüchteten in den Asylzentren und Notunterkünften in Coronazeiten mit sich bringt. Sie bezeichnen die Zustände als katastrophal. Die Einhaltung der BAG-Vorschriften sei nicht möglich. Die Schliessung des Notunterkunft-Bunkers in Urdorf wurde ebenfalls bereits im Frühling gefordert.Die Sicherheitsdirektion wiegelte ab und berief sich darauf, dass es innerhalb der kantonalen Asylinfrastruktur gerade mal zu acht Fällen gekommen sei.
In den Herbstferien ist dann eingetroffen, wovor lange gewarnt wurde. Im Bunker Urdorf gab es eine Infektion und alle Bewohnenden mussten in Quarantäne bzw. Isolation. Das war dann aber Anfang Oktober aber gar nicht das Thema! Anstatt, dass darüber sachlich informiert wurde und Massnahmen getroffen wurden, dass sich ein solches Ereignis in anderen Unterkünften nicht wiederholt, publizierte die Sicherheitsdirektion eine Medienmitteilung, die sich las, wie die politische Verlautbarung einer Rechtsaussenpartei. Einer kantonalen Direktion absolut unwürdig.
Die Kommunikation war reisserisch, auf Hetze aus und hatte einen rassistischen Unterton.
Fakt ist, in der NUK in Urdorf kam es zu COVID-Infektionen. Die Bewohnenden wurden in den Erlenhof verlegt. Zwei Personen haben sich beim Versuch, aus einem Fenster zu klettern, verletzt.
Die Verletzung zweier Menschen wurde in der Medienmitteilung nur am Rande erwähnt. Bedauert wurde sie nicht. Hauptsächlich wurde über die Personen, welche in Urdorf platziert waren, geschrieben. Und zwar auf despektierliche Art und Weise; es handle sich um abgewiesene straffällige Asylbewerber. Soll das denn heissen, dass eine Verletzung dann weniger schlimm ist? Dass es weniger weh tut? In der Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion fand sich auch folgende Aussage: „Der Erlenhof ist kein rechtsfreier Raum.“ Nun, die Schweiz ist auch kein rechtsfreier Raum. Geflüchtete sind Menschen und Menschen haben Rechte.
Dringlich muss nun sein:
- Dass die Unterbringung von geflüchteten Menschen in jeder Hinsicht den BAG-Richtlinien zum Schutz vor einer COVID-Infektion entspricht.
- Dass der Bunker in Urdorf geräumt wird.
- Dass die Situation in allen anderen Notunterkünften und Asylzentren im Kanton Zürich überprüft und den Bedürfnissen der Bewohnenden während der Pandemie angepasst wird.
Zürich, 19.Oktober 2020