Gemäss einem Artikel im Tagesanzeiger vom 02. Mai 2020 hat die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons die Stadtpolizei Zürich angewiesen, Teilnehmende einer Demonstration im April wegen Widerhandlung gegen das Veranstaltungsverbot gemäss Covid-19-Verordnung als Veranstaltende zu verzeigen. Der Versuch, Teilnehmende zu Veranstaltenden umzudefinieren, zeugt von der Absicht, Demonstrierende zu kriminalisieren.
Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration wie auch der Verstoss gegen das Versammlungsverbot gemäss Covid-19-Verordnung, sind juristisch betrachtet Übertretungen, die mit einer Busse erledigt werden. Der Verstoss gegen das Veranstaltungsverbot gemäss Covid-19-Verordnung aber ist ein Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann und zu einem Eintrag ins Strafregister führt. Drei Jahre Gefängnis wegen der Teilnahme an einer Demonstration? Diese eigenwillige und rechtlich zweifelhafte Interpretation der Covid-19-Verordnung durch die Oberstaatsanwaltschaft Zürich stellt einen krassen Vertrauensbruch dar. Vielleicht sogar mehr als das.
Seit acht Wochen leisten Arbeitnehmende in den sogenannten «systemrelevanten Berufen» Aussergewöhnliches. Dafür gebührt ihnen über die Krise hinaus Anerkennung. Eine wichtige Voraussetzung, um solch gravierende Eingriffe in die Grundrechte zu akzeptieren, ist: Vertrauen. Vertrauen, dass die massiven Eingriffe einzig dem Schutzzweck dienen, die Ausbreitung von Covid-19 zu bremsen. Vertrauen, dass die Covid-19-Verordnungen von den Behörden und der Polizei nicht missbraucht werden.
Die Alternative Liste verurteilt das Vorgehen der Oberstaatsanwaltschaft aufs Schärfste. Wir verlangen, dass auf solche Unverhältnismässigkeit verzichtet wird, dass die Grundrechte aller, trotz Einschränkungen geachtet werden und das Vertrauen der Bevölkerung nicht missbraucht wird. Für das grosse Ganze. Für den Schutz und die Freiheit von uns allen.