Seit 1. Juli 2018 werden vorläufig aufgenommene Ausländer*innen im Kanton Zürich nicht mehr nach Sozialhilfegesetz oder den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), sondern nach jenen der Asylvorsorge unterstützt. Zudem wurden 2019 in den Bundesasylzentren die verkürzten Asylverfahren eingeführt – dafür wurde im Herbst das neue BAZ in Zürich eröffnet. Was folgt aus diesen Neuerungen für Asylsuchende?
Der Bericht der Monitoring-Organisation map-F vom August 2018 zeigt, womit die Asylsuchenden seit der Umstellung zu kämpfen haben. Nicht nur, ist es den Gemeinden vorbehalten, ob sie die von Kanton und Bund bezahlten Gelder den Betroffenen vollumfänglich zukommen lassen, auch dürfen sie Familien, Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche aufgrund gekürzter Wohnbeiträge aus ihren Wohnungen nehmen und sie in Massenunterkünften unterbringen. Diese Praxis gefährdet die Integration von vorläufig Aufgenommenen massiv: Kinder und Jugendliche werden noch einmal aus ihrem Umfeld herausgerissen und müssen sich wieder an einem neuen Ort einleben. Gerade für Menschen, die eine lange Fluchtgeschichte hinter sich haben, ist diese erneute Entwurzelung fatal und eine grosse psychische Belastung.
Auch den Asylsuchenden, die im BAZ ankommen, weht ein kalter Wind entgegen: Sie werden erst mal eingesperrt, unter Generalverdacht gestellt und bevormundet. Dass wir hier in der Schweiz, einem der reichsten Länder der Welt, traumatisierte Menschen, die vor allem Schutz, Sicherheit und Zuversicht brauchen, so unmenschlich behandeln, ist beschämend. Kinder und Jugendliche werden in Unterkünften untergebracht, in denen sie sich selber Mahlzeiten zubereiten, für die Kleider sorgen, Transportkosten bezahlen und für ihre Hygiene sorgen sollen – und das alles mit einem Taschengeld, das sich in der Regel zwischen 3 und 8 Fr./Tag bewegt! Kennen Sie einen Jugendlichen, der das zuwege bringen würde? Den traumatisierten Kindern und Jugendlichen, die oft ihre Eltern verloren haben oder zurücklassen mussten, sollte richtige Hilfe geboten werden. Es sollte unsere Pflicht und Sorge sein, dass diese Kinder und Jugendliche gut aufgenommen werden, damit sie wieder Vertrauen ins Leben und zu den Menschen gewinnen. Auch darum sollten sie entweder in Familien oder in qualifizierten Kinderheimen ein Zuhause finden.
Niemand begibt sich freiwillig auf die Flucht. Diese Menschen können letztlich auch viel zur wirtschaftlichen Entwicklung ihres Gastlandes beitragen – wenn sie denn bei uns ankommen dürfen –, wie das der Bund schon des Öfteren aufgezeigt hat. Um ihre Zukunft besser zu gestalten, braucht es eine menschliche Asylpolitik, die den Ankommenden überall die gleiche Hilfe bietet, damit sie hier ein neues Leben beginnen können.
Natalie Eberle, AL-Gemeinderätin
Zürich West 19. März 2020