Letztes Jahr haben AL und ANV Thalwil dem Gemeinderat einen Antrag zur Unterzeichnung der Lohncharta eingereicht. Nun haben auch in Horgen die Lokalsektionen von AL und ANV den selben Antrag eingebracht.
Bei der Charta geht es darum, dass die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ein Grundprinzip in der Bundesverfassung ist und somit einen Grundwert unserer Gesellschaft darstellt. Möglichst viele Gemeinden sollten diese unterzeichnen und danach handeln. Die Unterzeichnung dient dazu, Kontrollen im Hinblick auf die Lohngleichheit durchzuführen.