Pünktlich zu der Eröffnung der neuen Art-Dock-Kunstausstellung (https://art-dock-zh.ch/new/) in den letzten Hallen des Güterbahnhofs ist plötzlich wieder von Abbruch die Rede. Der Abriss auf Vorrat ist alles andere als unausweichlich. Um ihn zu verhindern braucht es zwei mutige Menschen.
Der Vorwand
Mit der im PS am 6. Dezember angekündigten Eröffnung der neuen Verkaufsausstellung ist das Art-Dock-Team um Ralph Bänziger in der NZZ („Art-dock startet noch einmal durch“) und im Tagi („Nochmals mit Karacho“) wieder einmal mit Elogen überschüttet worden. Äusserungen aus Martin Neukoms Baudirektion vermiesten den Kultur-Arbeiter_innen aber die Freude.
Neukoms Sprecher Dominik Bonderer hat gegenüber der NZZ erklärt, dass Art-Dock wegen „nicht verlängerbarer“ Baubewilligungen „Mitte 2021 ausziehen» müsse. Danach würden die Gebäude abgebrochen und eine Altlastensanierung durchgeführt.
Müssen die ganz hinten unter der Hardbrücke Schutz suchenden Reste des vom Polizei- und Justizpalast arg gebeutelten Kulturdenkmals Güterbahnhof nun endgültig verschwinden? Versetzt eine Baubewilligung der Stadt Zürich dem grossartigen Art-Dock den vorzeitigen Todesstoss? Wird in Zürich wieder einmal eine Zwischennutzung auf Vorrat zerstört?
Die Sachlage
Richtig ist, dass das Amt für Baubewilligung der Stadt Zürich dem Hochbauamt des Kantons Zürich am 9. Oktober 2017 die Bewilligung für die Erstellung eines provisorischen Aufgangs zur Hardbrücke erteilt hat. Provisorisch ist die Baute, weil der Kanton das für die Realisierung des PJZ nicht benötigte zweite Baufeld auf dem ehemaligen SBB-Areal irgendwann überbauen soll. Dann muss eine neue Erschliessung geplant werden.
Die provisorische Fusswegverbindung, die dem über den Bahnhof Hardbrücke anreisenden Personal des PJZ einen direkteren Zugang zu ihrem Arbeitsplatz verschaffen soll, haben die Planer des Kantons zmitzt durch die Art-Dock-Halle gezeichnet. Sie dürften sich dabei auf den kantonalen Gestaltungsplan vom 15. März 2007 gestützt haben, in dem ein durch die Art-Dock-Halle verlaufender Strich die Fusswegverbindung zwischen Hardbrücke und der PJZ-Strasse markiert.
Richtig ist auch, dass der am 2. Oktober 2002 von SBB und Kanton Zürich abgeschlossene Kaufvertrag für das PJZ-Gelände festhält, dass alle bahnbetrieblichen Anlagen auf dem zweiten Baufeld bei der Hardbrücke von der SBB „zurückgebaut und entsorgt“ werden müssen.
Was die Vernunft gebietet
Nicht richtig ist allerdings, dass das Szenario eines Abbruchs der Art-Dock-Hallen vor dem Bezug des PJZ unausweichlich ist. Ein Projekt für eine neue Nutzung des im kantonalen Gestaltungsplan eingezeichneten zweiten Baufeldes ist weit und breit nicht in Sicht. Einer längerfristigen Zwischennutzung der verbleibenden Hallen des Güterbahnhofs steht deshalb nichts im Weg.
Alternative Varianten für eine provisorische Fusswegverbindung von der hohen Hardbrücke auf das tiefe Niveau des PJZ-Geländes würden clevere Bauplaner_innen locker finden, wenn man ihnen einen entsprechenden Auftrag erteilen würde. Möglich sein könnte die Erstellung eines Provisoriums nördlich der Art-Dock-Hallen entlang der SBB-Geleise – dort wo im kommunalen Richtplan ein Fussweg eingezeichnet ist.
Und der mit der SBB vertraglich vereinbarte Rückbau der Hallen? Wenn der Kanton will kann er mit der SBB vereinbaren, dass dieser stattfindet, wenn die Hallen nicht mehr genutzt werden.
Etwas Mut bitte
Nach heutigem Erkenntnisstand steht einem vernünftigen Umgang mit den verbleibenden Hallen des Güterbahnhofs nur eine Baubewilligung im Weg. Mutige Leute wie Martin Neukom und André Odermatt sollten ein solches Problem lösen können.
Walter Angst
Aus P.S. vom 20. Dezember 2019