“Das ist keine Zwängerei. (…) Im Nachgang zum machtvollen und erfolgreichen Frauenstreik zeichnet sich auch in den Medien, in unserem Rat und sogar im Nationalrat eine längst fällige politische Wende in vielen Fragen wie Vaterschaftsurlaub, Klimaschutz und eben auch hinsichtlich einer ausgeglichenen Quotenregelung ab. (…) Die Gründe für die Quotenregelung bleiben indessen dieselben wie vor Jahresfrist. Die Geschlechterfrage ist keine Privatsache, sie hat eine politische Dimension und entspricht den in der Verfassung verankerten Grundrechten: Gleiches Recht für alle. (…) Selbstverständlich greift diese parlamentarische Initiative in die Abstimmungsfreiheit ein. Dies tut jede Quotenregelung. Weil der wichtige Grundsatz der Gleichstellung nur mit positiven Massnahmen, wie hier mit Quoten, gefördert werden kann, ist dieser Eingriff in die Abstimmungsfreiheit richtig.”
News 28.05.2018, Berichterstattung NZZ «Frauenquote ohne Gegenliebe»