Stand Unterschriftensammlung 31. März 2020: 6’812
Normale Einkommen und Erträge aus Wertschriften werden im Kanton Zürich voll besteuert. Grossaktionärinnen und Grossaktionäre, die mehr als 10 Prozent an einer AG oder GmbH besitzen, müssen dagegen seit 2008 ihre Dividenden nur zur Hälfte versteuern, erhalten also einen Steuerrabatt von 50 Prozent.
Wie viele Personen von diesem Steuerprivileg profitieren, ist nicht bekannt. Gestützt auf offizielle Daten aus anderen Kantonen wie Schwyz und Thurgau kann man davon ausgehen, dass im Kanton Zürich jährlich zwischen 2 und 3.5 Milliarden Franken Dividenden dieser privilegierten Teilbesteuerung unterliegen. Hauptprofiteure sind Personen, die unter den 300 Superreichen der Schweiz figurieren.
Dieser Steuerrabatt auf Dividenden ist in mehrfacher Hinsicht ungerecht:
- Er privilegiert Kapitaleinkommen gegenüber Löhnen
- Er diskriminiert Klein- gegenüber Grossaktionärinnen und -aktionären.
Bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform des Bundes (STAF) senken Zürich und praktisch alle anderen Kantone ab 2020 die Gewinnsteuern für Firmen. Dank tieferen Gewinnsteuern können künftig noch höhere Dividenden ausgeschüttet werden. Damit wird das Dividenden-Steuerprivileg noch stossender und unhaltbarer.
Hier ist dringend eine Korrektur erforderlich. Bei der direkten Bundessteuer wird ab 2020 der steuerbare Anteil von Dividenden von 50 auf 70 Prozent erhöht. Bei der STAF wollte der Bundesrat auch in den Kantonen eine Mindestbesteuerung von 70 Prozent der Dividendeneinnahmen durchsetzen, ist aber im Parlament gescheitert.
Mit der AL-Initiative wird das Steuerprivileg nicht ganz abgeschafft. Sie verlangt jedoch, in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Bundesrates, dass im Kanton Zürich der steuerbare Anteil von Dividenden von bisher 50 auf 70 Prozent erhöht wird.