(…) Vorab ist zu sagen: Es handelt sich hier um eine finanzpolitische und nicht um eine sozialpolitische Vorlage. Es bekommt niemand einen Rappen mehr oder weniger Ergänzungsleistungen. (…)
Aus unserer Sicht wäre ein kantonales Finanzierungsmodell der Ergänzungsleistungen das Richtige, eine Garantie für Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in gleicher Situation im Kanton, ungeachtet der Wohngemeinde. Das ist aber für Zürich eine Illusion, denn der Kanton hat kein Geld. Er hat sich in Steuergeschenken an grosse Unternehmen und Aktionäre verausgabt. Für den sozialen Ausgleich wie zum Beispiel für Familienkompensationen wie in anderen Kantonen fehlt nun das Geld. Dieser Politik des Steuersenkens, des nachfolgenden Sparens und des Druckes auf Normalsterbliche und Geringverdienende ist die AL konsequent entgegen getreten. Genau das werden wir auch weiterhin tun. Sparpakete drohen erneut: Das Kantonsbudget wurde uns zwei Tage nach der Abstimmung vom 1.9.19 am vergangenen Dienstag präsentiert. Es zeichnet sich ein Defizit von 1 Milliarde Franken ab. Die Zürcher Finanzen bieten keinen Handlungsspielraum für Steuersenkungen. Weder für die SV17 noch für eine weiterführende Reduktion der Unternehmenssteuern. (…)
Alles, was den Druck auf die Sozialausgaben lindert, ist der AL wichtig. Denn es gibt in unserem Land kein Recht auf Wohnen, kein Recht auf Arbeit; die Krankenkassen übernehmen viele Kosten nicht, Zahnarzt-, Kita und Wohnkosten drücken die Leute. Weniger Menschen können für ihr Alter sparen, invalide oder nicht 100% leistungsfähige Menschen kommen schwer zu Arbeitsstellen. Wundert sich jemand hier drin, dass die Sozialkosten steigen? Das hat nichts mit Hängematten und Ansprüchen und Fehlanreizen zu tun, liebe SVP. In Eurem Konzept steckt der Wurm. Auf die Zusatzleistungen zur IV/AHV besteht ein vom Bund gesicherter Rechtsanspruch. Wird dieser realisiert, soll das von vornherein nicht unter dem unwürdigen Begriff “Soziallasten” abgehandelt und ständigem Druck ausgesetzt werden. Ich finde es diskriminierend und respektlos, dass IV/AHV-Zusatzleistungen als “Soziallasten” bezeichnet werden. Der Begriff trifft diejenigen, die auf Zusatz-Leistungen angewiesen sind. Menschen und menschliche Schicksale wie Krankheit, Unfälle, Alter, Mutterschaft usw. sind keine “Soziallasten”. Die einzige Frage, die mich hier und hoffentlich Sie alle hier drin interessiert, lautet so: wie kommen die IV-Bezüger*innen (und AHV-Rentner*innen) einfach, ohne Schikanen und im ganzen Kanton einheitlich zu ihrem Recht und ihrem Geld. (…)
So wichtig der Ausgleich ist und er im Detail gestaltet ist – es ist Schadensbegrenzung. Der AL ist die Prävention wichtig: Keine Steuersenkungen mehr. Als Folgen von Steuersenkungen tauchen unweigerlich Finanz-Engpässe auf – sie mögen sich gleichzeitig oder versetzt bei den Gemeinden oder beim Kanton zeigen –, herauslaufen tun sie letztlich immer auf dasselbe: Druck auf die Menschen erzeugen und zwar auf solche, die es schwer haben und die keine Lobby haben, die durch Krankheit oder Unfälle in der IV gelandet sind und die berechtigt sind, Zusatzleistungen zu erhalten oder nach einem langen Leben in bescheidenen Arbeitsverhältnissen und ohne oder tiefe BVK-Renten eben eine Ergänzungsleistung zur AHV brauchen, um über die Runden zu kommen. Die Frage aber, um die es allein geht, ist, wie man diesem Rechtsanspruch am besten nachkommt und nicht wie und zu welchem Prozentsatz man das leere Portemonnaie zwischen Gemeinden und Kanton hin und her schiebt. Mit einem Wort: das Thema darf nicht unter dem Obertitel “Druck erzeugen” und “Sparabsichten” gestellt und diskutiert werden. (…)