Zürich geht auf Tutti
Vorgeschrieben ist den Kantonen bei ihrer Anpassung an die Unternehmenssteuerreform des Bundes (STAF) einzig die Patentbox. Zudem sind sie frei, die einzelnen Abzüge und die maximal zulässige Steuerbefreiung des Gesamtgewinns stärker zu begrenzen. Zürich nutzt als einziger Kanton ganzen Werkzeugkasten des Bundes an neuen Steuerabzügen und lässt auch die maximale Reduktion des Gesamtgewinns von 70 Prozent zu.
Sonderabzüge sind verdeckte Subventionen
Bevor wir uns im Detail den neuen Steuerschlupflöchern und ihren möglichen Folgen zuwenden, eine Feststellung: solche Extra-Abzüge sind nichts anderes als verdeckte Subventionen. Wenn eine Firma für ihre Forschung bei den Steuern anderthalb mal soviel abziehen kann, wie diese wirklich kostet, hat das den gleichen Effekt, wie wenn der Staat der Firma für ihre Forschungstätigkeiten eine Subvention gewähren würde. Mit einem entscheidenden Unterschied: Subventionen sind öffentlich sichtbar und Gegenstand politischer Kontroversen, bei Steuerabzügen bleibt geheim, ob und in welcher Höhe sie gewährt werden. Joseph E. Stiglitz, der ehemalige Chefökonom der Weltbank, fasst es pointiert zusammen:
Joseph E. Stiglitz
«Die umfassendsten Formen versteckter staatlicher Unternehmensförderung sind Steuervergünstigungen und protektionistische Maßnahmen. In der eigentümlichen Logik Washingtons war es viel schlimmer, jemandem dafür, dass er etwas Bestimmtes tat, 100 Millionen Dollar zu geben, als ihm für die gleiche Handlung Steuererleichterungen von 100 Millionen Dollar zu gewähren. Ein ausgehender Scheck ist etwas anderes als ein nicht eingehender Scheck. Der Unterschied besteht darin, dass sich das Versenden eines Schecks leichter kontrollieren und verhindern lässt. Die Lobbyisten der Wirtschaft wissen das, und aus diesem Grund versuchen sie möglichst viele ihrer Subventionen durch das Steuergesetz zu erhalten.»
(Die Roaring Nineties, S. 131)
Streitpunkt IT-Profite
Bei der USR III wurden explizit auch Lizenzerträge aus Software-Programmen – die in der Schweiz nicht patentiert werden können – der Patentbox unterstellt. Dieser Punkt wird in der STAF und damit auch in der Zürcher Steuervorlage 17 zwar fallengelassen. Da in den USA Software patentiert werden kann und ausländische und inländische Patente gleich behandelt werden sollen, kommen IT-generierte Profite durch die Hintertür trotzdem in den Genuss von Steuererleichterungen. Zudem kann Software auch in der Schweiz patentiert werden, soweit sie Teil einer Erfindung ist (sog. «computerimplementierte Erfindung»). Jede und jeder weiss, dass unsere Zukunft digital ist und dass wirtschaftliche Innovationen im Wesentlichen auf IT-Programmen und -Algorithmen beruhen. Hier sind endlose Abgrenzungsstreitigkeiten vorprogrammiert.
Patentbox: eine Büchse der Pandora
F&E-Förderung mit Mitnahmeeffekten
Nicht nachvollziehbar ist, warum der Kanton zusätzlich zu der sehr grosszügig ausgestalteten Patentbox (90% Entlastung) auch noch den vollen 150%-Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E) zulassen will. Er führt klassisch zu dem, was Ökonomen «Mitnahmeeffekte» nennen: Firmen werden steuerlich für etwas belohnt, was sie ohnehin machen würden. In der Tat haben sich die F&E-Aufwendungen der Privatunternehmen in den letzten Jahren schweizweit auch ohne Steuerkrücken höchst erfreulich entwickelt. Mit 2.4% des BIP lagen sie 2015 weltweit auf Platz 4 hinter Israel, Südkorea und Japan. Gegenüber dem Jahr 2000 (7’888 Mio CHF) haben sie sich bis 2015 auf 15’660 Mio CHF verdoppelt.
Patentbox und Inputförderung bringen nix für start-ups und wenig für KMU
Die Inputförderung über eine Gewinnreduktion ist nicht nur steuerpolitisch fragwürdig, sie begünstigt auch klar die Platzhirsche. Von erhöhten Abzügen profitieren kann nur ein Unternehmen, das Gewinne schreibt – und das ist bei start-ups und Newcomern in der Regel nicht der Fall. Auch KMU dürften praktisch kaum von der Patentbox und dem höheren E&E-Abzug profitieren – dem stehen hohe Kosten für Patentierung und zusätzlicher administrativer Aufwand entgegen.
Massgeschneidert für Grosskonzerne
Wie alle Sonderabzüge bieten Patentbox und F&E-Abzug vielfältige Anreize für eine kreative Gestaltung der Steuerbilanz. Nutzen können und werden sie primär internationale Grosskonzerne mit ihrer Armada findiger Steueranwälte und Beratungsfirmen. Stichworte sind etwa: Bewertung der Patente, umfassender Einbezug IT-basierter Innovationen in die Patentbox, Abgrenzung des Aufwands für «Entwicklung» etc. Zudem können im Konzernverbund – dank Fusionsgesetz steuerfrei – verschiedene Aktivitäten mit dem Ziel der Steueroptimierung neu verteilt und buchhalterisch zugewiesen werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Konzerne alles daran setzen werden, die maximal mögliche Gewinnsteuerentlastung von 70 Prozent auszureizen.
Steuerbehörden am kürzeren Hebel
Gegenüber der geballten Konzernmacht sitzen die Steuerbehörden bei solchen Abgrenzungs-, Bewertungs- und Auslegungsfragen regelmässig am kürzeren Hebel. Darauf weist auch der Zürcher Stadtrat in seinen Antworten auf parlamentarische Anfragen hin. «Bis anhin weitgehend ungeklärt» – so in der Antwort GR 2016/259 – «ist die Definition des Begriffs «Entwicklung». Es erscheint wahrscheinlich, dass (…) der Begriff der Entwicklung als Auffangbecken für mannigfaltige Tätigkeitsbereiche dienen wird.» Und in GR 2019/252 warnt er vor möglichen Folgen der breiten Definition von «Forschung und Entwicklung», «insbesondere angesichts des sehr weit gehenden Begriffs der wissenschaftsbasierten Innovation». Die Wirkung der neuen Instrumente sei «mit grossen Unsicherheiten behaftet. Über Geschwindigkeit und Umfang der Nutzung der neuen Instrumente durch die Unternehmen kann nur grob gemutmasst werden.»
Beispiel Accenture
Ein schlagendes Beispiel ist der internationale Beratungskonzern Accenture, der 2010 beim Wegzug von Schaffhausen nach Irland den Wert seiner Patente in der Schweiz mit 1.2 Milliarden Dollar deklarierte, in Irland dann aber 7 Milliarden Dollar Verkehrswert geltend machte. Aufgedeckt wurde dieser Steuerbschiss nur zufällig 2014 dank dem Datenleck LuxLeaks. In der Folge konnte die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen der Eidg. Steuerverwaltung über einen Vergleich rund 200 Millionen Franken Nachsteuern kassieren (Tagesanzeiger 25. 2. 2019).
Finanzplatz und Fintech-Branche als neue Profiteure
Von Patentbox und F&E-Abzug werden bei weitem nicht nur bisher steuerprivilegierte Statusgesellschaften profitieren, sondern zahlreiche andere Firmen, die heute ordentlich besteuert werden. Und es geht um substanzielle Beträge. So rechnet der Zürcher Stadtrat bei den heute weitgehend ordentlich besteuerten Unternehmen aus dem ICT- und Biotech-Bereich für 2019 mit 150 Mio Franken Gewinnsteuereinnahmen; hier ist mit empfindlichen Einbussen zu rechnen. Zum ICT-Bereich gehört auch die dank dem Finanzplatz in Zürich rasch wachsende Fintech-Branche. Sie besteht nicht nur aus kleinen start-ups, hier mischen auch Platzhirsche mit wie Alphabet-Google mit bald 3’000 Angestellten oder die Swiss Re, die das weltgrösste Portfolio an Fintech-Patenten im Versicherungsbereich hält. Auch die Grossbanken versuchen, ihren Rückstand aufzuholen. So hat die UBS nach einem ersten Hub an der Flurstrasse im Mai 2019 ihre zweite «Digital Factory» mit 600 Angestellten in Zürich-West in Betrieb genommen. An der Bahnhofstrasse 3, in den ehemaligen Büros der liechtensteinischen VP Bank, hat sich seit einem Jahr der «Trust Square» eingerichtet, mit 40 Jungunternehmen und 250 Arbeitsplätzen gemäss Eigenwerbung «The world’s biggest blockchain hub».
“Digital Factory” an der Hardturmstrasse: Neues Steuerschlupfloch für UBS
(Fortsetzung folgt)