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Prämienverbilligung: Und sie bewegt sich doch…

Das Bundesgericht und Druck im Kantonsrat machens möglich: die Regierung erhöht die 2017 herabgesetzten Bezugsgrenzen, 44'000 Kindern mehr erhalten eine Verbilligung der Krankenkassenprämien. Offen ist allerdings, wie der Mehraufwand finanziert werden soll. Darüber entscheiden Ende 2019 der neu gewählte Regierungs- und Kantonsrat. Ein Grund mehr, am 24. März die Weichen richtig zu stellen.

8. März 2019 von Niklaus Scherr

AL interveniert im Kantonsrat

Ende Januar kassierte das Bundesgericht wegen zu tief angesetzter Bezugslimiten die Luzerner Regelung zu der vom KVG vorgeschriebenen Verbilligung der Kinderprämien von Haushalten mit mittlerem Einkommen. Unmittelbar danach reichten AL-Kantonsrat Kaspar Bütikofer und Andreas Dauru (SP) eine dringliche schriftliche Anfrage zu den Konsequenzen für den Kanton Zürich ein. Mit einem dringlichen Postulat forderte er zusammen mit Esther Straub (SP) und Lorenz Schmid (CVP) eine Anpassung der Bezugsgrenzen ohne Kürzungen bei den bisherigen Bezugsgruppen.

Regierung macht Kürzung von 2017 rückgängig

Einem Sparbefehl der bürgerlichen Kantonsratsmehrheit folgend, hatte der Regierungsrat 2017 die Bezugsgrenze für Mittelstandsfamilien, die Anspruch auf eine Verbilligung der Kinderprämien haben, von 62’900 auf 53’800 Franken steuerbares Einkommen herabgesetzt. Der politische Druck zeigt jetzt Wirkung. Ab 2020 soll diese Reduktion rückgängig gemacht werden und bei den Alleinerziehenden steigt der Wert von 37’600 auf 41’600 Franken. Auch Alleinstehende profitieren, sie sind neu bis 36’300 Franken unterstützungsberechtigt (bisher: 29’900 Franken). Insgesamt erhalten 44’000 Kinder zusätzlich eine Prämienverbilligung.

Korrektur genügt nicht

Die beschlossenen Korrekturen sind ein Schritt in die richtige Richtung, genügen aber noch nicht. Zum Mittelstand zählt das Bundesamt für Statistik Haushalte, die über 70 bis 150 Prozent des Durchschnittseinkommens (Median) verfügen. Um die Vorgabe des KVG zu erfüllen, sollten nach Ansicht des Bundesgerichts die Kinderprämien für Familienhaushalte zwischen 70 und 100 Prozent des Median-Einkommens verbilligt werden. Wie die Regierung selber zugibt, liegt die neu gewählte Bezugsgrenze jedoch bloss bei 89 Prozent des steuerbaren Medianeinkommens. Hier besteht klar zusätzlicher Korrekturbedarf.

Verteilkampf um Mehraufwand eröffnet

Die Neufestsetzung führt zu Mehrkosten von 61 Millionen Franken pro Jahr. Die Regierung ist zwar bereit, das Postulat Straub-Bütikofer-Schmid entgegenzunehmen, lässt aber ausdrücklich offen, wie der Mehraufwand finanziert werden soll:

«Jedoch kann über die Finanzierung der Massnahmen noch nichts Abschliessendes gesagt werden, da der Regierungsrat darüber erst im September im Rahmen der Festsetzung des Kantonsbeitrags entscheiden wird. Insbesondere ist fraglich, ob sich die Forderung verwirklichen lässt, wonach die aufgrund des Urteils getroffenen Massnahmen nicht auf Kosten anderer Bezugsgruppen wie Einzelpersonen, junge Erwachsene in Ausbildung oder Paare ohne Kinder erfolgen solle. Diesbezüglich sind weitere Abklärungen nötig.»

100 statt 80 Prozent sind unabdingbar

Für die AL ist klar: die überfällige Korrektur bei den Kinderprämien von mittelständischen Haushalten darf nicht auf dem Buckel bisheriger Bezugsgruppen finanziert werden. Damit das nicht passiert, muss der Kanton unbedingt seinen Beitrag an die Prämienverbilligung wieder von 80 auf 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöhen. Am kommenden Montag stellen AL, Grüne, SP und CVP bei der Beratung des neuen Einführungsgesetzes zum KVG einen entsprechenden Antrag. Die gleiche Forderung enthält die Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle», für welche die AL innert Kürze über 2000 Unterschriften beigesteuert hat. Sie wird am 20. März eingereicht.

Niklaus Scherr

Kategorie: Aktuell, Sozial

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Niklaus Scherr

Kategorien Blog

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