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Wirksam AL wählen: Kleines Wahl-Einmaleins

Warum jede Stimme in jedem Wahlkreis der AL zugute kommt, auch wenn es dort nicht zu einem Sitz reicht. Praktische Tipps zum Kumulieren und Panaschieren.

24. Februar 2019 von AL Sekretariat

Kantonsratswahlen

Jede Stimme für die AL zählt, egal in welchem Wahlkreis: Wieviel Sitze eine Partei erhält, wird gesamtkantonal aufgrund der in allen Wahlkreisen erzielten Stimmen bestimmt. Wer will, dass Elvira Wiegers im Wahlkreis 7/8, Bigi Obrist im Wahlkreis Hinwil oder Michael Schmid im Wahlkreis 1+2 gewählt wird, kann dazu auch mit seiner Stimme im Wahlkreis Andelfingen oder Meilen beitragen. Es gibt also keine „verlorenen“ AL-Stimmen.

Achtung 5%-Sperrklausel – keine Listenverbindung: Eine Partei kann nur Sitze gewinnen, wenn sie in mindestens einem Wahlkreis 5% erreicht. Verfehlt sie dieses Quorum, bleiben ihre Stimmen wirkungslos. Da – im Gegensatz zu den Nationalratswahlen – keine Listenverbindungen möglich sind, kommen Stimmen für die PdA, wenn diese am 5%-Quorum scheitert, auch nicht indirekt der AL zugute.

Parteistimmen entscheiden über Sitzverteilung: Massgebend für die Sitzverteilung sind die Parteistimmen. Die Zahl der Parteistimmen entspricht jeweils der Zahl der in einem Wahlkreis zu vergebenden Sitze. Lesebeispiel für den Kreis 3/9, das wir auch im Folgenden verwenden: Bei 12 Sitzen kann jede(r) Wählende 12 Parteistimmen abgeben.

Optimale Unterstützung der AL – Liste 8 einlegen: Wer die AL optimal unterstützen will, legt also die AL-Liste 8 unverändert ein. Die AL erhält damit alle 12 möglichen Parteistimmen.

„Kumulieren“: Auch wer nur einzelne AL-Kandidat*innen streicht und dafür andere parteieigene doppelt aufführt („kumuliert“), gibt der AL immer noch alle 12 möglichen Parteistimmen.

Leere Linien zählen für die Partei: Streicht jemand einzelne Kandidat*innen auf der AL-Liste, ohne sie durch parteifremde Personen zu ersetzen, so zählen die leeren Linien für die AL.

„Panaschieren“ auf AL-Liste: Wer die AL-Liste 8 nimmt, drei AL-Kandidat*innen streicht und an ihrer Stelle zwei Grüne und eine(n) SP-ler(in) aufführt („panaschiert“), schwächt die Stimmkraft der AL, gibt ihr aber immer noch den Grossteil der Stimmen: die AL erhält 9 Parteistimmen, die Grünen 2 und die SP 1.

„Panaschieren“ auf fremder Liste: Wer eine andere Liste (z.B. Grüne) nimmt und darauf 2 AL-Kandidat*innen je zweimal aufführt („panaschiert“), bringt der AL am wenigsten Stimmen: die AL erhält nur 4, die Grünen dagegen 8 Parteistimmen.

„Panaschieren“ von Hinterbänkler/-innen lohnt sich nicht: Grundsätzlich gilt: Kandidierende auf mittleren und hinteren Plätzen haben kaum eine Wahlchance. Wer also eine/-n hinten platzierten kritisch-linken SP-ler/-in auf der AL-Liste panaschiert, verhilft damit primär einer/-m weiter vorne platzierten Mainstream-SP-ler/-in zur Wahl.

„smartvote“-tutti-frutti bringt gar nichts: Der beschriebene Effekt gilt ganz besonders für individuell zusammengestellte Listen aufgrund der eigenen „smartvote“-Abfrage. Wer eine solche à-la-carte-Liste einlegt, begünstigt im Ergebnis nicht die vermeintlich favorisierten Kandidierenden, sondern primär Kandidierende, die auf der jeweiligen Liste weiter oben sind.

Fazit: Als Parteiliste auch beim Panaschieren immer die Liste 8 der AL nehmen!

Regierungsratswahlen

Der Wahlzettel muss von Hand ausgefüllt werden: Der Name Walter Angst muss von Hand auf den Zettel geschrieben werden. Maschinell ausgefüllte Wahlzettel sind ungültig.

AL empfiehlt zur Wahl: Walter Angst, Jacqueline Fehr und Martin Neukom.

Wahl-Einmaleins als PDF

Kategorie: Politik Stichworte: Wahlen

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