2017 nahm der Kanton Zürich 6’136 Mio Franken Staatssteuern und 280 Mio Franken Erbschaftssteuern ein. Eine äusserst konservative Schätzung der Regierung kam 2013 zum Schluss, dass wegen der Abschaffung von Steuern, Steuererleichterungen und Steuerfusssenkungen, die zwischen 1998 und 2013 beschlossen wurden, bei der Staatssteuer jährlich 893 Mio und bei der Erbschaftssteuer 235 Mio Franken weniger in die Kantonskasse fliessen (Anfrage Stefan Feldmann, KR 2014/7).
Bürgerliche Klientelpolitik für Vermögende, Firmen und Immo-Haie
Das Gros dieser Steuerlöcher entstand vor mehr als zehn Jahren. Um die Jahrtausendwende und in den Nullerjahren konnten die Bürgerlichen, auch in Volksabstimmungen, markante Steuererlässe für ihre Klientel – Grossverdienende, Vermögende, Immobilienbesitzer und Firmen – durchsetzen: 1999 die Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen, eine – vermeidbare – historische Niederlage der Linken, 2005 die Abschaffung der Handänderungssteuer, die in den Gemeindekassen ein Loch von mindestens 120 Mio Franken hinterliess. 2005 brachten der Übergang zur proportionalen Gewinnsteuer und die Halbierung der Kapitalsteuer für die Unternehmen ein Minus von 130 Mio Franken bei der Staatsteuer und nochmals gut so viel bei den Gemeinden. Gut ein Drittel der Mindereinnahmen – 320 Mio Franken – entfällt auf die etappierte Senkung des Staatssteuerfusses von 108% auf 100%, von der Gutverdienende, Banken, Versicherungen und Konzerne aufgrund der Steuerprogression überproportional profitierten.
Finanzkrise bringt Trendwende in der Steuerpolitik
Die Finanzkrise von 2008 führte zur Trendwende. Im Februar 2009 wurde zur Überraschung aller die AL-Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer für ausländische Millionäre mit 53% Ja angenommen. Damit setzte die AL ein steuerpolitisches Fanal. Seither ist Zürich ein hartes Pflaster für bürgerliche Steuervorlagen. 2011 wurde die Abschwächung der Progression bei der Einkommens- und Vermögenssteuer abgelehnt, die Teilabschaffung der Kapitalsteuer für Firmen scheiterte 2012 an einem AL-Referendum, die Reduktion der Steuersätze bei der Grundstückgewinnsteuer wurde 2013 abgeschmettert, 2017 erlitt die Unternehmenssteuerreform III auch in Zürich grandios Schiffbruch. Gescheitert sind wir einzig mit unseren beiden Referenden gegen Steuer- und Gebührengeschenke an die Immo-Haie: die Reduktion der Grundbuchgebühren (2016) und die Verlustanrechnung für Firmen bei der Grundstückgewinnsteuer (2018).
AL: Konsequent gegen jede Umverteilung von unten nach oben
Die AL hat einen klaren steuer- und gebührenpolitischen Kompass. Wir wenden uns ohne Wenn und Aber gegen jede Form von Umverteilung von unten nach oben. Wir haben deshalb alle sektoriellen und einseitigen Steuer- und Gebührensenkungen und Steuerprivilegien für einzelne Gruppen – Gutverdienende, Vermögende, Immobilienbesitzer, Firmen – stets konsequent bekämpft und tun das auch weiterhin.
Faire Zwangsgebühren für alle – keine Rabatte für Grossverbraucher
Im Gegenzug treten wir bei staatlichen Zwangsgebühren für Abfall, Wasser und Abwasser, Strom etc., die alle treffen, für massvolle, kostendeckende Gebühren ohne Monopolabzocke ein. So hat die AL in der Stadt Zürich – ohne die finanzielle Substanz der kommunalen Betriebe zu gefährden – mit grossem Erfolg markante Gebührenreduktionen durchgesetzt, die für Kleinverbraucher und Kleinverdiener oftmals mehr bringen als die – namentlich von der Sünnelipartei – populistisch hochgejubelten Senkungen des Steuerfusses. Statt Mengenrabatte für Grossverbraucher zu gewähren, haben wir beim Stadtzürcher ewz substanzielle Bonusaktionen für alle Strombezüger erwirkt. Im Zuge der von der AL bekämpften Strommarkt- Liberalisierung sind heute für grosse Stromverbraucher, die ihre Tarife auf Vertragsbasis aushandeln können, leider sozial wie ökologisch gleichermassen fragwürdige Dumping-Preise im Vormarsch.
Kampf gegen unsoziale Kopfsteuern
In diesen Auseinandersetzungen geht es stets um die faire Verteilung von Ressourcen. Sie finden nicht nur im unmittelbaren Steuerbereich statt. Eine der krassesten Umverteilungen von unten nach oben findet bei den Kopfprämien der obligatorischen Krankenversicherung statt. Für viele, vor allem für Haushalte mit Kindern, belasten sie heute das Budget weit mehr als die Steuern. Eine Familie mit zwei Kindern mit 75’000 Franken steuerbarem Einkommen – das entspricht etwa dem Median – zahlt in der Stadt Zürich knapp 8’000 Franken Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Die regionale Durchschnittsprämie mit Normalfranchise liegt dagegen bei 15’456 Franken, auch mit der höchsten Franchise und dem HMO-Modell sind es immer noch um die 10’000 Franken. Und das ohne Anspruch auf Prämienverbilligung. Darum lässt sich der Kampf für eine ausreichende Prämienverbilligung, den die AL seit ihrer ersten Volksinitiative im Jahr 1995 dezidiert führt, nicht vom Kampf um Steuergerechtigkeit trennen. Bei der Prämienverbilligung geht es um einen Abtausch asozialer, degressiver Kopfprämien durch progressiv erhobene Steuern.