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Die Totalrevision des Sozialhilfegesetzes ist missraten

Die Sozialhilfe ist in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und steht unter Dauerbeschuss rechter Parteien. In einer solchen Situation kann eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) durchaus Sinn machen. Die Vorlage des Regierungsrates ist leider eine verpasste Chance und lässt jeden Mut vermissen.

20. Dezember 2018 von AL Sekretariat

Es gäbe in der Tat zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Hilfe anzugehen. So ist beispielsweide die unterschiedliche finanzielle Belastung der Gemeinden angesichts eines fehlenden Soziallastenausgleichs eine echte Herausforderung. Weiter wäre es angezeigt, eine Professionalisierung der Sozialdienste anzustreben, analog der Kinds- und Erwachsenenschutzbehörde. Schliesslich wäre auch eine unmissverständliche Definition der wirtschaftlichen Hilfe durch eine gesetzliche Verankerung der SKOS-Richtlinien einen Beitrag zur Beruhigung des Sozialhilfesystems gewesen.

Leider bleibt der Entwurf auf halber Strecke stehen und enthält in zahlreichen Einzelbestimmungen echte Verschlechterungen für betroffene Personen. Gravierend ist namentlich die Aushöhlung des Persönlichkeitsschutzes – dies nicht nur im sog. Observations-Paragraphen! Es scheint, als sei hier Sicherheitsdirektor Mario Fehr vor der SVP eingeknickt.

Die misslungene Revisionsvorlage bringt kaum – und wenn, dann höchstens halbherzige – Verbesserungen. Die Gefahr ist gross, dass in diesem Kontext Tür und Tor für eine empfindliche Verschlechterung der Sozialhilfe geöffnet wird.

Die Stellungnahme der AL finden Sie hier.

Kategorie: Sozial

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