„Da muss man doch was machen!“ – so heisst es jeweils, wenn wieder ein beliebtes Lädeli durch eine globale Kette oder preiswerter Wohnraum durch Luxuswohnungen ersetzt wird. Allerdings: was auf einem Stück Land passiert, entscheidet am Schluss immer noch die Eigentümerin oder der Eigentümer. Da mag mancher Entscheid ärgerlich sein, aber die geltende Rechtsordnung erlaubt das so.
Das Fazit ist klar: Wer eine Stadt gestalten will, muss im Besitz von Grund und Boden sein. Zwar gibt es auch noch andere Werkzeuge, am Ende läuft es aber immer beim Eigentum zusammen. Ende 2013 habe ich eine Motion eingereicht, wonach die Stadt Winterthur künftig Land nicht mehr an Private verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abtreten soll. Im September 2015 hat sie der Grosse Gemeinderat erheblich erklärt. Der Stadtrat – in seiner alten Zusammensetzung – war not amused. Er hat dem Parlament auch nur widerwillig eine Umsetzungsvorlage unterbreitet und gleichzeitig deren Ablehnung beantragt.
Im November stimmen wir über eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung ab. Danach darf die Stadt ihr Land nur noch im Baurecht abgeben – in Ausnahmefällen wie bei einem Landabtausch oder einer kleinen Arealfläche sowie im Rahmen von Gestaltungsplänen sind Verkäufe weiterhin möglich. Damit verhindern wir, dass die Stadt immer mehr Einflussmöglichkeiten aus der Hand gibt.
Der Verlockung, die klammen Kassen mit dem Verscherbeln von Land aufzumöbeln, erliegt die Exekutive nur allzu oft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Stadtrat bürgerlich oder rot-grün dominiert ist: Arch-Areal, Zeughauswiese oder der geplante Grossverkauf an den Investor Isaac Schapira – bei der Suche nach Verkaufsargumenten sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Behalten wir die Gestaltungsmöglichkeiten, für uns und unsere Nachkommen, und fördern wir langfristige Projekte: Baurecht statt Landverkauf!
David Berger, AL-Gemeinderat Winterthur