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Kein Spielraum für Senkung der Unternehmenssteuer

Dank stabilen Steuererträgen und Sondereffekten der neuen Rechnungslegung kann der Stadtrat für das Jahr 2019 ein Budget mit einem Ertragsüberschuss von 40 Millionen Franken vorlegen. Spielräume für die vom Kanton vorgesehene Senkung der Unternehmenssteuern gibt es aber nicht.

25. September 2018 von AL Sekretariat

Das Budget 2019 ist ein Übergangsbudget. Die neuen Abschreibungsregeln des Kantons und weitere Sondereffekte führen zu einer Reduktion des Aufwands. Damit kann die Stadt die im Jahr 2019 anfallenden moderaten Kostensteigerungen in der Volksschule (Zunahme Schülerzahlen) und für Soziales (u.a. Ergänzungsleistungen) finanzieren.

Mittelfristig ändert sich dieses Bild:

  • Aus dem Finanzplan wird ersichtlich, wie hoch die mit der Einführung der Tagesschule erforderlichen Investitionen in die Volksschule sind (bis 2022 plus 143 Millionen Franken).
  • Das Gleiche gilt für die vom Stadtrat vorgeschlagenen Massnahmen im Personalbe- reich. Die AL begrüsst das Paket – insbesondere die Aufhebung der Lohnwirksam- keit der Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräche (ZBG).
  • In den Planzahlen der Stadt Zürich noch nicht enthalten ist der zwingend notwendige Schuldenschnitt im Stadtspital Triemli. Dieser wird das Eigenkapital der Stadt Zürich empfindlich reduzieren.

Vor diesem Hintergrund stehen die vom Kanton mit der Steuervorlage 17 geplanten Einschnitte bei den Unternehmenssteuern völlig quer in der Landschaft. Damit die dringend nötigen Investitionen in eine wachsende Stadt finanziert werden können, ist eine Senkung der Unternehmenssteuersatzes abzulehnen.

Die Medienmitteilung der AL-Gemeinderatsfraktion als PDF.

Kategorie: Staat Stichworte: Medienmitteilung

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