Keine Menschen in Nothilfeunterkünften! Aktionstag zu Zwangsmassnahmen im Kanton Zürich
Grundrechte gelten für alle. Sollte man meinen. Die Grundrechte von weggewiese nen Geflüchteten in den Nothilfeunterkünften des Kantons Zürich werden jedoch in krasser Weise missachtet. Das Recht auf Bewegungsfreiheit, auf Privatsphäre, auf ein Familienleben und das Recht von Kindern auf ein sorgloses Aufwachsen wird systematisch mit Füssen getreten. Grundlage dafür bildet das System der Nothilfeunterkünfte, in denen Männer, Frauen und Kinder von der Gesellschaft isoliert, eingegrenzt und kontrolliert werden. Das kantonal betriebene Lager-System existiert seit zehn Jahren – zehn Jahre sind genug!
Und was passiert im Bezirk Bülach?
Auch im Bezirk Bülach gibt es seit langem eine Nothilfeunterkunft. Die Ansammlung von Containern steht direkt neben der Startpiste des Flughafens und neben dem Ausschaffungsgefängnis. Viele Insassen sind auf den Bezirk Bülach oder auf die Standortgemeinde Kloten eingegrenzt. Kontrolliert werden sie von der Firma ORS, die die Unterkünfte im Auftrag des Kantons betreibt, dafür staatliche Pauschalen kassiert und primär ihren privaten Aktionären verpflichtet ist.
Mehr Informationen unter: