Alle AL-Abstimmungsparolen auf einen Blick
Briefwahl:
Zustellung erfolgt in der Regel per B-Post, zu spät eingetroffene Kuverts werden nicht mehr berücksichtigt. Die Post garantiert Zustellung innert drei Arbeitstagen. Darum:
- spätestens Dienstag, 5. Juni der Post übergeben
- ab 6. Juni: bei Stadt-/Gemeindeverwaltung vorbeibringen oder in speziellen Briefkasten Stadthaus/Gemeindeverwaltung einwerfen.
Persönliche Stimmabgabe Stadt Zürich:
- Alle Kreisbüros: bis am Freitag 8. Juni von 08h00-11h30 und 13h30-16h30 (Do bis 18h30)
- Hauptbahnhof im Zwischengeschoss: Samstag 06h45– 17h00 und Sonntag 06h45 bis 10h00 (für alle städtischen Wahlkreise)
- Wahllokale: Sonntag 10h00 – 12h00
Persönliche Stimmabgabe Stadt Winterthur:
- Donnerstag/Freitag: Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, zu Bürozeiten
- Hauptbahnhof: Samstag 10h00 – 18h00
- Wahllokale: je nach Lokal Sonntag 10h00/10h30 – 11h30/12h00
Übrige Gemeinden
- Angaben auf dem Stimmrechtsausweis beachten.
Stellvertretung:
Jede(r) kann im Wahlbüro neben dem eigenen noch zwei weitere Stimmzettel für den gleichen Wahlkreis abgeben. Voraussetzung ist, dass
- er/sie selber stimmen geht (keine Briefwahl vorher!)
- die Stimmrechtsausweise der vertretenen Personen von diesen persönlich unterschrieben sind.
In der Stadt Zürich ist Stellvertretung auch bei der vorzeitigen Stimmabgabe in den Kreisbüros möglich. Wer seine Stimme im Wahllokal Hauptbahnhof abgibt, kann auch zwei Stimmberechtigte aus anderen städtischen Wahlkreisen vertreten.