Audioprotokoll der Fraktionserklärung von Christina Schiller
Wider besseres Wissen versucht der Regierungsrat die Steuerausfälle kleinzurechnen, die bei den Gemeinden fehlen werden, wenn die Immo-Hai-Vorlage zur Reduktion der Grundstückgewinnsteuer angenommen wird. Die letzte Woche veröffentlichte Antwort des Stadtrates auf die Anfrage von Felix Moser (GR 2018/116) zeigt ein völlig anderes Bild.
Finanzdirektion kommt zu anderen Ergebnissen
Aufgrund von Berechnungen anhand einer repräsentativen Auswahl von Gemeinden ergäben sich «in durchschnittlichen Jahren für sämtliche Gemeinden des Kantons Zürich zusammen jährliche Steuerausfälle von rund 4 Mio. bis 5 Mio. Franken». Die Ausfälle bewegten sich «zwischen Null und einigen wenigen Promille der Grundstückgewinnsteuer-Erträge». So steht es in der amtlichen Abstimmungszeitung.
Allerdings kommt diese im Juni 2017 von der Finanzdirektion veröffentlichte Auswertung zu ganz anderen Ergebnissen:
- allein die untersuchten Gemeinden verzeichnen Ausfälle von 11 Mio Franken pro Jahr;
- auf diese acht Gemeinden entfallen zwei Fünftel aller Grundstückgewinnsteuern, die Ausfälle für sämtliche Gemeinden wären also noch deutlich höher;
- die Ausfälle betragen im Jahresdurchschnitt 6.3% und nicht bloss «einige wenige Promille».
Das sind dann doch happige Abweichungen, die man von einer Direktion, die für Geld und Finanzen zuständig ist, nicht erwarten würde.
Leupi dementiert Stocker
Am Rande erwähnt der Regierungsrat zwar, dass die Stadt Zürich allein im Jahr 2012 Steuerausfälle von rund 44 Mio. Franken erlitten hätte, stellt dies aber als einmaligen Ausreisser dar. Dem widerspricht der Zürcher Stadtrat in seiner soeben veröffentlichten Antwort auf die erwähnte schriftliche Anfrage (GR 2018/116) ganz entschieden:
«Mit Blick auf die Grundstückgewinnsteuerveranlagungen der Stadt Zürich der letzten fünf Jahre (2013–2017) lässt sich aus heutiger Sicht jedoch vielmehr sagen, dass entgegen dieser Einschätzung des Kantons gerade kein statistischer Ausreisser vorlag und sich somit die Ausfälle der Stadt Zürich im Mittel der vergangenen fünf Jahre mindestens im tiefen zweistelligen Millionenbereich bewegt hätten. Es ist somit davon auszugehen, dass in der angefragten Zeitperiode alleine in den bekannten Fällen Mindereinnahmen im Umfang von mindestens zwei Steuerfussprozenten pro Jahr angefallen wären.»
Merz lässt grüssen – Stocker übernimmt
Die Unternehmenssteuerreform II von 2008 hat uns schmerzlich gelehrt, was von treuherzig verkündeten behördlichen Steuerprognosen zu halten ist, wenn der Wirtschaft Steuergeschenke zugeschanzt werden sollen. Lassen wir uns nicht noch einmal über den Tisch ziehen!
Zürich, 30. Mai 2018