Grundeigentümer sollen Lasten mitfinanzieren
Bund und Kanton verpflichten die Gemeinden, die Landschaft zu schützen und die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu konzentrieren. Diese Entwicklung nach Innen stellt die Gemeinden vor grosse finanzielle Herausforderungen. Sie müssen für eine wachsende Bevölkerung die Verkehrserschliessung sicherstellen und Parks, Schulen und Kitas bauen. Angesichts steigender Marktmieten und weil der baulichen Verdichtung oft preisgünstige Altbauwohnungen zum Opfer fallen, müssen Gemeinden auch auf das Angebot an bezahlbaren Wohnungen Einfluss nehmen können. Die entstehenden Kosten sollen von den Grundeigentümern mitgetragen werden. Diese profitieren nicht nur vom gesteigerten Wert ihres Bodens bei Auf- und Umzonungen, sondern auch von den steuerfinanzierten Investitionen in die Infrastruktur.
Gemeinden brauchen Spielraum
Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren gezeigt, wie diese Anliegen mit städtebaulichen Verträgen umgesetzt werden können. Für diese Form des Mehrwertausgleichs braucht es jetzt eine solide gesetzliche Grundlage, die den Bedürfnissen der Gemeinden entspricht. Das haben der Gemeindepräsidentenverband und zahlreiche Organisationen vor zwei Jahren in der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf der Regierung gefordert.
Regierungsrat entmündigt Gemeinden
Diese Einwände hat der Regierungsrat in den Wind geschlagen. Der im Februar dem Kantonsrat vorgelegte MAG-Entwurf schränkt den heute bestehenden Spielraum der Gemeinden ein statt statt ihn zu erweitern:
- Der Regierungsrat verweigert den Gemeinden die Möglichkeit, bei Einzonungen einen Ausgleich zu erheben.
- Er begrenzt den kommunalen Ausgleich bei Auf- und Umzonungen auf 15 Prozent des Mehrwerts. Damit wird der heute bei Gestaltungsplänen bestehende Spielraum für vertragliche Lösungen massiv eingeschränkt.
- Er zwingt den Gemeinden bei Auf- und Umzonungen eine Basisabgabe von 5 Prozent auf, die in die Kasse des Kantons fliessen soll – ein massiver und überflüssiger bürokratischer Aufwand.
Volksinitiative gibt Gegensteuer
Die Initiative für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich setzt andere Parameter:
- Der Kanton soll nur die vom Raumplanungsgesetz zwingend vorgesehene Abgabe von 20 Prozent auf Einzonungen erheben.
- Die Gemeinden sollen selbst bestimmen können, ob sie eine ergänzende Abgabe auf Einzonungen und eine Abgabe auf Auf- und Umzonungen erheben – oder darauf verzichten.
- Die Höhe der kommunalen Mehrwertabgabe soll nicht vom Kanton plafoniert werden.
Bevölkerung soll über Ausgestaltung entscheiden
Die Initiative ist ein Gegenentwurf zur Vorlage der Regierung. Sie will der Bevölkerung die Möglichkeit geben, über die Ausgestaltung des Mehrwertausgleichs zu entscheiden. Das Initiativkomitee will die Unterschriftensammlung bis im Frühsommer abschliessen.
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