Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat bereits im November 2016 die vom SVP-Milliardär Walter Frey kontrollierte Lokalinfo AG, die Herausgeberin der blauen Quartierblätter, von der TA Media AG 20% der Tagblatt der Stadt Zürich AG erworben. Im Juni 2017 hat TA Media AG Walter Frey weitere 15% abgegeben und gleichzeitig die bisherigen 15% von der NZZ übernommen. Damit kontrolliert TA Media AG aktuell 65% und Freys Lokalinfo AG 35% der Tagblatt-Aktien. Mit einer Übernahme der TA-Media-Aktien durch die Blocher-BaZ fällt das Tagblatt vollständig in die Hände der beiden SVP-Oligarchen.
In ihrem Vorstoss (GR 2018/112) stellen Jean-Daniel Strub und Andreas Kirstein folgende Fragen:
“Am 10. März 2018 war der Zeitung «Schweiz am Wochenende» zu entnehmen, dass offenbar Verhandlungen zwischen der Tamedia AG und den Besitzerinnen und Besitzern der «Basler Zeitung» im Gang sind und kurz vor dem Abschluss stehen. Demnach soll ein Tausch von Titeln erfolgen, in dessen Zug das von Tamedia gehaltene Aktienpaket von 65% an der Tagblatt der Stadt Zürich AG an die Aktionärinnen und Aktionären der Basler Zeitung rund um alt Bundesrat Christoph Blocher gehen soll. Aktuell sind die verbleibenden 35% an der Tagblatt der Stadt Zürich AG im Besitz der Lokalinfo AG, die alt Nationalrat Walter Frey gehört. Erst per 1. Januar 2018 wurde der Auftrag der Funktion als Städtisches Amtsblatt für fünf Jahre an die Tagblatt der Stadt Zürich AG vergeben, die auf die damalige Ausschreibung die einzige Offerte einreichte. Laut der Medienmitteilung des Stadtrats vom 30. November 2016, mit der über die Vergabe orientiert wurde, soll das Tagblatt der Stadt Zürich auch weiterhin «neben dem amtlichen Teil einen ausgewogenen und sachlichen redaktionellen Teil aufweisen». Sollte dieser Titeltausch wie beschrieben zustande kommen, besteht Anlass zu ernster Sorge bezüglich der politischen Ausrichtung des Tagblatts und somit der Einhaltung dieses Auftrags bezüglich der Qualität in der Berichterstattung. Gegenwärtig geniesst das Tagblatt der Stadt Zürich einen ausgezeichneten Ruf – und selbstverständlich kommt dessen journalistischer Unabhängigkeit auch aus Sicht der Unterzeichnenden grösste Bedeutung zu.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Seit wann hat der Stadtrat Kenntnis davon, dass die Mehrheitsaktionärin der Tagblatt der Stadt Zürich AG einen Titeltausch und somit eine Änderung der Eigentümerlnnenstruktur der beschriebenen Art plant? Über welche Informationen verfügte er in diesem Zusammenhang?
- Welche kommerziellen Vorteile erwachsen der Tagblatt der Stadt Zürich AG durch die Funktion des Tagblatts der Stadt Zürich als Städtisches Amtsblatt (z.B. durch den Zugang zu allen Haushalten der Stadt, garantiertes lnseratevolumen, garantierte Auflage, sichergestellter Vertrieb, etc.)?
- In welcher Form ist die Vergabe des Titelrechts „Städtisches Amtsblatt” zwischen der Stadt Zürich und der Tagblatt der Stadt Zürich AG (Auftragsvergabe) juristisch geregelt? Wir bitten um Zustellung des entsprechenden Stadtratsbeschlusses.
- Welche Bestimmungen bestehen bezüglich der Kündigung des Auftragsverhältnisses seitens der Stadt Zürich und der Vergabe dieses Titelrechts? Ist die Zusammensetzung der Eigentümerschaft der Tagblatt der Stadt Zürich AG Bestandteil dieser Bestimmungen?
- Welche weiteren Namen von Zeitungstiteln etc. befinden sich im Besitz der Tagblatt der Stadt Zürich AG? Sind diese Bestandteil des geplanten Tausches oder bleiben sie bei der bisherigen Eigentümerschaft oder bei weiteren bisher nicht genannten Inhaberinnen bzw. Inhabern? Wir bitten gegebenenfalls um genaue Nennung der entsprechenden Titel.
- Wie wird gewährleistet, dass der redaktionelle Teil des Tagblatts der Stadt Zürich tatsächlich «ausgewogen und sachlich» ausfällt bzw. welche Befugnisse kommen der Stadt Zürich in diesem Zusammenhang zu, sollte die Bestimmung verletzt werden?
- Welche Bestimmungen enthält die Ausschreibung bezüglich der ausgewogenen und sachlichen Berichterstattung, und wie wurde dieser in der offenbar vorliegenden Offerte für die Tagblatt der Stadt Zürich AG Rechnung getragen?
- Welche redaktionellen Leistungen verpflichtet sich der Herausgeber zu erbringen? Wir bitten um Beilage eines allfälligen Pflichtenheftes o.ä., welches den Umfang des redaktionellen Teils des Tagblatts detailliert.
- Kann sich der Stadtrat vorstellen, die Vergabe des Titelrechts und des Auftrags als Städtisches Amtsblatt im Fall eines Eintretens der beschriebenen Entwicklung neu auszuschreiben?”
Dringliche Schriftliche Anfrage Strub/Kirstein (GR 2018/112) als PDF