Die breite Vernehmlassungsrunde hat sich als totale Farce erwiesen. Die zahlreichen und begründeten Einwendungen und Vorschläge des Gemeindepräsidentenverbands und der Städte Zürich und Winterthur haben kein Gehör gefunden. Der vorgelegte Entwurf ist eine eigentliche Zwangsjacke für die Gemeinden und lässt jede Flexibilität vermissen. Bei Einzonungen beschränkt sich der Kanton auf das bundesrechtliche Minimum von 20%. Die kommunalen Abgaben bei Um- und Aufzonungen bleiben bei 15% gedeckelt und 5% gehen an den Kanton.
Zwar soll eine Rechtsgrundlage für städtebauliche Verträge geschaffen werden. Aber der Regierungsrat hält ausdrücklich fest: «Die Leistungen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen haben sich an der in der kommunalen Bau- und Zonenordnung festgelegten Abgabe zu orientieren.» Auch der Verwendungszweck für die Einlagen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wird – entgegen den Forderungen des Gemeindepräsidentenverbands und der Städte Winterthur und Zürich – weiterhin äusserst eng gefasst.
Die Liste liesse sich beliebig verlängern. Das Fazit ist klar: der rigide Gesetzesentwurf geht völlig unzureichend auf die planerischen Bedürfnisse namentlich der Städte und Agglomerationsgemeinden ein, die gemäss Auftrag des Kantons die Hauptlast der baulichen Verdichtung tragen sollen.
15. Februar 2018