Die Alternative Liste setzt sich kompromisslos für die Rechte von marginalisierten Menschen ein. Die AL wird sich auch in der nächsten Legislatur für eine diskriminierungsfreie Stadtverwaltung einsetzen.
Recht auf diskriminierungsfreien Alltag
Racial Profiling wird ein wichtiges Thema bleiben. Rassistische Polizeikontrollen sind nicht nur ein Fehlverhalten Einzelner. Es liegt ein systematisches und gesellschaftliches Problem vor, das es zu bekämpfen gilt. Die Massnahmen des Sicherheitsdepartements sind ein erster, wichtiger Schritt. Weitere müssen folgen.
- Die neue Web-Applikation, die bei Personenkontrollen zum Einsatz kommt, begrüssen wir. Jedoch sind wir überzeugt, dass das Ausstellen von Quittungen den Betroffenen den Zugang zu Beschwerdemechanismen erheblich erleichtern würde und halten deswegen an unserer Forderung nach Quittungen bei Personenkontrollen fest.
- Das Pilotprojekt „Bodycams“ muss kritisch begleitet werden. Bodycams können – richtig eingesetzt – durchaus ein Mittel gegen Racial Profiling sein, weil sie die Arbeit der Polizei dokumentieren. Es ist aber wichtig, dass klar geregelt ist, wann die Bodycams ein- und ausgeschaltet werden – dies darf nicht vom Ermessen der PolizistInnen abhängen. Wenn auch nach dem Pilotversuch noch Kameras zum Einsatz kommen, muss das Reglement geändert werden.
- Das städtische Polizeikorps soll zu grossen Teilen aus Personen mit städtischem Wohnsitz bestehen. Essentiell ist auch, dass Minderheiten repräsentativ vertreten sind. Das Schweizer BürgerInnenrecht soll keine Anforderung mehr sein.
Recht auf Rechte – Stadtausweis für alle
Eine Züri City Card – ein Stadtausweis für alle in Zürich lebenden Menschen – wäre ein wichtiges Instrument für eine diskriminierungsfreie Verwaltung.
Alle in New York lebenden Menschen können kostenlos einen städtischen Ausweis beantragen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Die städtische Verwaltung wollte mit der Einführung der ID NYC „den Kontakt zwischen Behörden und Bevölkerung revolutionieren“. In New York verzichten die Behörden bewusst auf eine Prüfung des Aufenthaltsstatus und arbeiten nicht mit den Migrationsbehörden zusammen – für Sans-Papiers bringt dies Aufenthaltssicherheit im städtischen Raum.
Auch in der Stadt Zürich leben 14‘000 Sans-Papiers. Da die Stadt Zürich keine migrationsrechtlichen Kompetenzen besitzt, soll mit einem Zürcher Stadtausweis in erster Linie papierlosen Menschen der Kontakt zu den Behörden und der Zugang zu staatlichen Leistungen ermöglicht werden.
Recht auf Privatsphäre
Alle Menschen haben das Recht auf ein würdevolles Leben, dies gilt auch für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Der Stadtrat wertet mit der geplanten Observationsverordnung die Bekämpfung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug höher als das Grundrecht auf Privatsphäre. So sollen Betroffene beispielsweise auf ihrem Balkon observiert werden können und Menschen, die mit Sozialhilfebeziehenden zusammenleben, können ebenfalls ins Visier von SozialinspektorInnen geraten. Völlig unverständlich ist, dass die Stadtverwaltung zur Ortung von Fahrzeugen GPS-Peilsender einsetzt. Die Strafverfolgung kennt solche Überwachungsmassnahmen. Für derartige Eingriffe in die Privatsphäre braucht es aber eine richterliche Genehmigung. Der Ständerat hat im Dezember entschieden, dass im Sozialversicherungsrecht der Einsatz von GPS-Peilsendern eine richterliche Genehmigung benötigt, so verlange es auch die Strafprozessordnung (StPO) und das Nachrichtendienstgesetz (NDG). Das muss auch in Zürich gelten.
Zahlen zeigen, dass Missbrauch in der Sozialhilfe deutlich seltener auftritt, als die mediale Berichterstattung vermuten lässt. Eine Einschränkung von Grundrechten ist völlig inakzeptabel, wenn ein in der Praxis kaum vorhandener Missbrauch bekämpft werden soll. Gegen diesen einschneidenden Eingriff in die Privatsphäre von sozialhilfebeziehenden Menschen erwarten wir im Gemeinderat ein klares Zeichen.