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Vermietungsverordnung: Kompromiss mit Tücken

Trotz Bedenken trägt die AL-Fraktion den Kompromissvorschlag zur städtischen Vermietungsverordnung mit. Jetzt ist vor allem Augenmass bei der Umsetzung gefordert.

4. Dezember 2017 von AL Sekretariat

In der Stadt Zürich leben rund 20`000 Menschen in ca. 7000 städtischen Wohnungen, die freitragend und nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet werden. Diese günstigen Wohnungen sind attraktiv und heiss begehrt. Die Meinungen, wer in diesen Wohnungen leben darf, gehen stark auseinander. Nach fast drei Jahren Beratung ist es der Finanzkommission gelungen, einen einstimmigen Kompromissvorschlag zu erarbeiten, wie diese Wohnungen zukünftig vermietet werden sollen.
Trotz Bedenken trägt die AL-Fraktion diesen Kompromiss mit. Wir sind der Meinung, dass es klare Bewirtschaftungsgrundsätze braucht, um eine Durchmischung der Mieterschaft in allen Quartieren zu erhalten. Die Erfahrung zeigt, dass Belegungsvorschriften, die auch während des Mietverhältnisses kontrolliert werden, dafür das beste Mittel sind. Aus Sicht der AL hätte es gereicht, die bestehende städtische Verordnung entsprechend anzupassen.
Die Diskussion in der Kommission fokussierte viel zu stark auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mieter und Mieterinnen. Freitragender kommunaler Wohnungsbau ist jedoch nicht einfach mit sozialem Wohnungsbau gleichzusetzen. Dafür sind primär die rund 4’300 subventionierten Wohnungen der Stadt und ihrer Stiftungen da.
Statt für individuelle Einkommenslimiten hat sich die AL mit Erfolg für das jetzt gewählte Quotenmodell engagiert. Damit wollen wir einen Drehtür-Tourismus in den städtischen Wohnungen vermeiden und eine Vermietungspolitik mit Augenmass ermöglichen. Mit dem Ansatz, in der Verordnung für alle Eventualitäten Regelungen vorzugeben, wird dies allerdings unnötig erschwert. Die teilweise rigiden Vorgaben führen bei veränderten familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen rasch zu Kündigungen. Soziale Durchmischung ist aber nur mit langfristigen Mietverhältnissen zu gewährleisten.
Nach wie vor offen ist zudem, wie die beschlossenen Regelungen durchgesetzt werden sollen. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter können dabei nicht ignoriert werden. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte die Stadt in der einen oder anderen Frage zwingen werden, über die Bücher zu gehen.
Zürich, 15. November 2017
Medienmitteilung der AL-Fraktion als PDF

Kategorie: Sozial, Wohnen

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