Der Befund des Stadtzürcher Statistikamts ist alarmierend: von 2008 – 2016 haben private Vermieter mehr als jede dritte Wohnung (37 Prozent) bei einem Umbau leergekündigt. Damit nicht genug: Lag die Kündigungsrate 2008 -2010 noch bei 25 Prozent, betrug sie 2014 – 2016 bereits 46 Prozent. Die ökonomische Logik dahinter ist banal: renoviert der Vermieter im bewohnten Zustand, bleibt der Zinsaufschlag mietrechtlich beschränkt, bei einer Neuvermietung kann er den Markt voll ausreizen.
Mit der Subventionierung von Leerkündigungen und Abbrüchen wird die am 21. Mai angenommene Energiestrategie 2050 hier zusätzlichen Schub bringen:
- Für Sanierungszuschüsse wird ein Drittel der CO2-Abgabe auf Brennstoffen – 450 statt bisher 300 Mio Franken – zur Verfügung gestellt;
- Neu dürfen private Hausbesitzer energetische Sanierungskosten bei den Steuern über drei Jahre abziehen – und sogar die Abbruchkosten für einen Neubau geltend machen.
Zwar schreibt die Mietrechtsverordnung vor, dass Vermieter Zuschüsse für Energie-Sanierungen bei Mieterhöhungen abziehen müssen. Doch das bleibt toter Buchstabe, wenn die Wohnung leer gekündigt und zum Marktmietpreis neu vermietet wird. Und die steuerlichen Erleichterungen kassieren die Vermieter so oder so, ob sie ihre Mieter*innen auf die Strasse stellen oder nicht.
Ein Blick zurück auf die Parlamentsdebatte zur Energiestrategie 2050 hinterlässt aus Mietersicht einen mehr als schalen Nachgeschmack. Im Einklang mit der Hauseigentümerlobby pries etwa der heutige Berner Stapi Alec von Graffenried als offizieller Sprecher der Grünen den Steuerabzug von Abbruchkosten als direttissima zur 2000-Wattgesellschaft. In der Welt dieser Oeko-Technokraten scheint es nur Gebäude zu geben und keine Menschen, die sie bewohnen. CVP-Mann Müller-Altermatt verspottete den Antrag Badran, Energie-Subventionen an Massnahmen gegen missbräuchliche Mieterhöhungen zu knüpfen: beide Dinge hätten «so viel miteinander zu tun wie Gustav mit Gasthof». Im Ständerat wurde die Forderung, Energie-Subventionen nur auszurichten, wenn Mietverhältnisse nicht gekündigt werden, mit 24 gegen 11 Stimmen niedergestimmt. Bundesrätin Leuthard mimte Verständnis, befand aber, bei Leerkündigungen handle es sich bloss um «Einzelfälle in städtischen Gebieten» und sowas müsse separat im Mietrecht geregelt werden.
Für die Mieterbewegung hat die Energiedebatte mit einer Niederlage geendet. Im Gebäudebereich werden die Lasten völlig ungleich verteilt. Nehmen wir die Stadt Zürich. Hier wohnen 90 Prozent der Haushalte zur Miete. Über ihre Heizkosten berappen Mieterinnen und Mieter also den überwältigenden Teil der CO2-Abgabe. Ein Drittel davon landet als Subvention in den Taschen der Vermieter und der Eigenheimbesitzer – ohne die geringste Auflage. Mangels griffigem Kündigungsschutz zahlen Mieterinnen und Mieter oftmals die Zeche mit dem Verlust ihrer angestammten Wohnung.
Ausser Jacqueline Badran haben die Linken und Grünen in den Räten wenig Biss gezeigt. Für allzu viele ist der Kampf gegen den Klimawandel eine heilige Kuh, dem alles, auch die Verteilgerechtigkeit, geopfert wird. Hier will und muss die eidgenössische MV-Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» nachfassen.
Niklaus Scherr
Aus: M&W 17/06