Die AL-Fraktion begrüsst den Entscheid von Stadtrat Richard Wolff, in den Medienmitteilungen des Sicherheitsdepartements und der Stadtpolizei keine Angaben über die Staatszugehörigkeit von mutmasslichen Tätern und Täterinnen zu machen. Solche Angaben gehören nicht zur Grundausstattung einer Polizeimeldung. Mit deren Nennung können Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Bis ins Jahr 2006 war es Usus, dass Medien die Staatszugehörigkeit von Tatverdächtigen nur erwähnten, wenn es für das Verständnis der Tat notwendig war. Heute steht in den Richtlinien des schweizerischen Presserates, dass Journalisten und Journalistinnen selber abwägen müssen, wann die Nennung der Staatszugehörigkeit diskriminierenden Charakter besitzt. Diese Abwägung wird viel zu oft nicht vorgenommen.
Art. 5 der Bundesverfassung verpflichtet staatliche Organe, die Verhältnismässigkeit einer Information der Öffentlichkeit zu prüfen. Aus Sicht der AL hat die Nennung der Staatszugehörigkeit in Medien nur dann ihre Berechtigung, wenn diese in einem direkten Zusammenhang zur Tat steht. Wir gehen davon aus, dass sich die Kommunikation des Sicherheitsdepartements an diesen Maximen orientiert.
Zürich, 7. November 2017
AL-Medienmitteilung als PDF Medienmitteilung des Sicherheitsdepartements
Keine Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen
Die AL-Fraktion begrüsst Richard Wolffs Entscheid, in Polizeimeldungen keine Angaben zur Staatszugehörigkeit von mutmasslichen Tätern und Täterinnen zu machen.