Mit ihrem Referendum will die AL verhindern, dass Immobilienfirmen und Banken künftig allfällige Geschäftsverluste nicht nur bei der Unternehmenssteuer, sondern – doppelt gemoppelt – gleich noch ein zweites Mal bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Eine eigentliche Lex UBS & Credit Suisse: die beiden Grossbanken, die wegen ihrer Spekulationsverluste während Jahren in der Stadt Zürich null Gewinnsteuer gezahlt haben, wären mit der neuen Regelung auch bei ihren Liegenschaftsverkäufen bei der Grundstückgewinnsteuer komplett steuerfrei davongekommen und die Stadt Zürich hätte über 50 Millionen Franken weniger eingenommen.
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer wie die Mehrwertsteuer. Die erste besteuert den arbeitslosen Gewinn, der bei Liegenschaftenverkäufen anfällt, die zweite den Konsum von uns allen. Beide werden unabhängig davon erhoben, wie es der Person, die verkauft oder konsumiert, wirtschaftlich geht. Wenn ich in der Beiz einen Kaffee trinke oder das Menu bestelle, kann ich keinen Rabatt verlangen, nur weil es mir finanziell schlecht geht. Das soll auch weiterhin für Spekulationsprofite gelten, die bei Immo-Verkäufen realisiert werden.
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AL-Gemeinderat David Garcia Nuñez und AL-Gemeinderatskandidatin Marilyn Umurungi beim Unterschriftensammeln am Limmatplatz