Von Christina Schiller, Gemeinderätin AL
In der Abstimmungszeitung schreibt der Stadtrat zum Areal Hallenstrasse 8, das an die Swiss Life abgetreten werden soll: «Die bis heute nicht amortisierten damaligen Anlagekosten stehen der Realisierung eines Ersatzneubaus durch die Stadt – zum Beispiel mit kostengünstigen, gemeinnützigen Wohnungen – entgegen.»
Wie sieht es damit wirklich aus?
Parkhaus Hallenstrasse: Verlust de facto schon abgeschrieben
Das rund 585 m2 umfassende Parkhausareal Hallenstrasse 8 figuriert mit einem Buchwert von 2.67 Mio Franken in der städtischen Bilanz. Dazu kommt ein aufgelaufener Verlustvortrag von 6.87 Mio Franken. Dieser geht auf die vom Stadtrat 2001 getätigte Fehlinvestition von 5.52 Mio Franken für die Aufstockung und das automatische Parkierungssystem zurück, das nie zum Tragen kam. Der Verlustvortrag kann und muss zulasten des geschlossenen Rechnungskreises Parkhäuser (Konto 2032) abgeschrieben werden, wo er auch entstanden ist. Dieser Rechnungskreis – aus dem übrigens jedes Jahr überschüssige Reserven von 0.75 bis 1.5 Mio Franken in die Stadtkasse abgeführt werden – ist für die betrieblichen Bedürfnisse reichlich dotiert. Ende 2016 verfügte er über Reserven in Höhe von 20.67 Mio Franken (Vorjahr: 19.45 Mio). Und: In diesem Betrag ist der aufgelaufene Verlust von 6.87 Mio Franken bereits berücksichtigt. Um das Areal zu akzeptablen Bedingungen zu überbauen, ist also gar kein zusätzlicher Abschreiber nötig, es reicht, den bereits abgebuchten Verlust als definitiv zu erklären. Eine Belastung der Stadtkasse respektive der Steuerzahlenden entsteht damit in keiner Weise, da es sich um einen geschlossenen Rechnungskreis handelt. Mit dem Liegenschaftentausch würden dagegen – für die Tilgung eines bereits verbuchten Verlustes – zusätzliche Millionen in den Parkhaus-Reservefonds eingelegt und dieser unnötig aufgebläht.
19 äusserst preisgünstige 3-Zimmer-Wohnungen
Bei einem Neubau sind gemäss Weisung 1’347 m2 Hauptnutzfläche möglich. Damit können 19 3-Zimmer-Wohnungen à 70 m2 erstellt werden. Finanziell präsentiert sich die Situation wie folgt:
Die kantonale Wohnbauförderungsverordnung sieht für 3-Zimmer-Wohnungen (Mindestfläche: 70 m2) maximale Erstellungskosten bei Minergie-P von 339’000 Franken vor. Daraus ergeben sich folgende Anlagekosten:
Arealkosten (Buchwert) |
2’670’000 |
Baukosten: 19 x 339 000 |
6’441’000 |
Total |
9’111’000 |
Gesamtanlagekosten pro Wohnung |
480’000 |
Daraus resultiert folgende Kostenmiete für eine 3-Zimmer-Wohnung:
1.5% Verzinsung auf 480’000.- Anlagewert |
7’200 |
3.25% auf 305’100.- Gebäudeversicherungswert (=90% Baukosten) |
9’915 |
Jahresmiete total |
17’115 |
Monatsmiete |
1’426 |
Damit ist klar: die stadträtliche Behauptung in der Abstimmungszeitung, auf dem Areal Hallenstrasse 8 sei kein preisgünstiger Wohnungsbau möglich, trifft überhaupt nicht zu.