Einen ersten Pflock hat die AL in der Budgetdebatte eingeschlagen. Ohne Gegenstimmen wurde ein AL-Postulat (GR 2017/426) überwiesen, das den Stadtrat auffordert, die Reorganisation der Geschäftsbeziehungen zwischen dem ERZ und der Rolf Bossard AG sozialverträglich zu gestalten. Den rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere den Chauffeuren und Beladern – soll die Stadt Zürich eine Übernahme anbieten und die Personalverbände sollen einbezogen werden. Um kein Aufsehen zu erregen, verzichtete sogar die FDP auf einen Ablehnungsantrag…
Um den Ausverkaufs-Eifer von Filippo, der vom bedingungslosen Pauli-Fan zum selbsternannten ERZ-Aufräumer mutiert ist, zu bremsen, hat die AL-Fraktion mit einer von 37 Ratsmitgliedern unterstützten Dringlichen Schriftlichen Anfrage nachgedoppelt:
“Der Vorsteher des TED hat nach der fristlosen Entlassung von Urs Pauli angekündigt, dass er die Rolf Bossard AG verkaufen wolle. Dieses Vorhaben scheint sich zu konkretisieren. Das Präsidium des Verwaltungsrats ist extern an Martin Wipfli (Geschäftsführer Baryon AG) übergeben worden. Die Geschäftsleitung des ERZ im VR der RBAG vertritt der Leiter Logistik Thomas Bieri als einfaches Mitglied. Zwei von der RBAG ausgeführte Aufträge – die Sammlung und Verwertung von Karton aus Haushaltungen und Betrieben der Stadt Zürich im Wert von 442‘500 CHF und die Bewirtschaftung der Sammelstellen in der Seeanlage rund ums Zürcher Seebecken im Wert von 59‘760 CHF – sind an Dritte vergeben worden. Eine Ausschreibung des ERZ für die Überlassung von „Temporärpersonal zur Unterstützung bei der Sammlung und Abfuhr von Abfall und Wertstoffen in der Stadt Zürich“ per 1. April 2018 läuft. Die RBAG ist im Beteiligungsinventar der Stadt Zürich als öffentliche Unternehmung mit dem Vermerk „Anteil Stadt Zürich 100 % am AK von Fr. 0.45 Mio“ aufgeführt. Über die RBAG ist die Stadt Zürich im Besitz eines Werkareals an der Buchhagstrasse 20 in Oberhasli. Es stellen sich diverse kompetenzrechtliche, wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Fragen. Wir bitten den Stadtrat, diese zu beantworten.
- Wie viele Mitarbeiter/-innen sind bei der RBAG beschäftigt (nach Kategorien Belader, Chauffeure, Andere)? Wie hoch ist der Bruttojahreslohn der Personalkategorien?
- Wie hoch ist der Umsatz der RBAG, wie hoch der Anteil dieses Umsatzes in der Stadt Zürich, wie hoch der Anteil, der direkt von ERZ oder beauftragten Dritten stammt?
- Wie hoch ist der Bilanzwert der RBAG, wie hoch der Wert der mobilen (Fahrzeuge) und immobilen (Werk und Land in Oberhasli) Sachanlagen?
- Gilt für die RBAG als öffentliche Unternehmung der Stadt Zürich das Konzernprivileg? Welche Auswirkungen hat dies auf die Verpflichtungen der Stadt bei der Vergabe von Aufträgen?
- Werden im Jahr 2018 weitere bisher von der RBAG ausgeführte Aufträge auslaufen? Bitte um Angabe des Volumens dieser Aufträge?
- Welche Strategie verfolgt das ERZ mit der Ausschreibung des Auftrags zur Überlassung von Temporärpersonal für Abfuhr und Abfall an Dritte?
- Welchen Einfluss hat die Vergabe von Aufträgen an Dritte auf den Verkehrswert der RBAG?
- Welchen Einfluss hat die Vergabe von Aufträgen an Dritte auf das Personal? Ist der Personalbestand reduziert worden? Sind Entlassungen ausgesprochen worden?
- Gehen wir recht in der Annahme, dass aufgrund von Artikel 41 Absatz m der Gemeindeordnung (Kompetenz GR für Verkauf von Liegenschaften im Verkehrswert von über 1 Million Franken) ein Verkauf der RBAG dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet werden muss?”