Unterschriftenbogen A4 für das Referendum (PDF) Die Grundstückgewinnsteuer ist der Immo-Lobby seit jeher ein Dorn im Auge. Abschaffen kann sie diese gerechte Steuer nicht, weil der Bund sie den Kantonen im Steuerharmonisierungsgesetz zwingend vorschreibt. Ihr Versuch, die Steuersätze massiv zu senken, ist 2012 in der Volksabstimmung gescheitert.
Als Objektsteuer schöpft sie – je nach Besitzdauer – 20 bis 60 Prozent der arbeitslosen Gewinne ab, die Grundeigentümern bei Verkäufen zufallen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage. Das ist gut und richtig so.
Nach dem Willen von SVP, FDP, CVP und BDP sollen Firmen neu allfällige Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Dazu sagt die AL mit guten Gründen Nein:
- Die Revision vermengt in unzulässiger Weise Objektsteuern (Grundstückgewinnsteuer) und Subjektsteuern (Einkommens- und Unternehmenssteuer). Wir alle müssen Mehrwert- oder Mineralölsteuern zahlen, wenn wir konsumieren oder unsere Wohnung heizen. Niemand fragt dabei, ob es uns wirtschaftlich gut oder schlecht geht. Das soll auch für Spekulationsprofite gelten.
- Sie ist unfair. Privatpersonen sollen weiterhin die volle Grundstückgewinnsteuer zahlen, auch wenn es ihnen finanziell schlecht geht. Profitieren würden einseitig Immobilienfirmen, Banken und Versicherungen.
- Sie öffnet ein neues Steuerschlupfloch, von dem findige Steueranwälte durch entsprechende Unternehmenskonstrukte rasch Gebrauch machen würden.
- Auf Immobilienverkäufen müssen die Grundeigentümer keine Mehrwertsteuer entrichten. Auf ihr Betreiben ist im Kanton Zürich 2003 auch die Handänderungssteuer abgeschafft worden. Für Steuergeschenke an die Immobilienbranche besteht kein Anlass.
- Leidtragende wären die Gemeinden, allen voran die grossen Städte Zürich und Winterthur. Allein die Stadt Zürich hätte mit der neuen Regelung 2012 44 Millionen Franken eingebüsst, wenn die UBS bei ihren Liegenschaftsverkäufen ihre Geschäftsverluste hätte anrechnen können.
Zürich, 23. Oktober 2017
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