Das von einer SVP/FDP/CVP/BDP-Mehrheit beschlossene Steuergeschenk an die Immobilienbranche lehnt die AL mit guten Gründen ab:
- Die Revision vermengt in unzulässiger Weise Objektsteuern (Grundstückgewinnsteuer) und Subjektsteuern (Einkommens- und Unternehmenssteuer). Die Grundgewinnsteuer schöpft – je nach Besitzdauer – 20 bis 60 Prozent der arbeitslosen Gewinne ab, die Grundeigentümern bei Verkäufen zufallen – unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage. Das ist gut und richtig so.
- Wir alle müssen Mehrwert- oder Mineralölsteuern zahlen, wenn wir konsumieren oder unsere Wohnung heizen. Niemand fragt dabei, ob es uns wirtschaftlich gut oder schlecht geht. Das soll auch für Spekulationsprofite gelten.
- Die Revision ist unfair. Privatpersonen sollen weiterhin die volle Grundstückgewinnsteuer zahlen, auch wenn es ihnen finanziell schlecht geht. Profitieren würden einseitig Immobilienfirmen, Banken und Versicherungen.
- Sie öffnet ein neues Steuerschlupfloch, von dem findige Steueranwälte durch entsprechende Unternehmenskonstrukte rasch Gebrauch machen würden.
- Auf Immobilienverkäufen müssen die Grundeigentümer keine Mehrwertsteuer entrichten. Auf ihr Betreiben ist im Kanton Zürich 2003 auch die Handänderungssteuer abgeschafft worden. Für Steuergeschenke an die Immobilienbranche besteht kein Anlass.
- Leidtragende der Neuregelung sind die Gemeinden, allen voran die grossen Städte Zürich und Winterthur. Allein 2012 hätte die Stadt Zürich 44 Millionen Franken oder drei Steuerprozente eingebüsst, wenn die UBS bei ihren Liegenschaftsverkäufen ihre Geschäftsverluste hätte anrechnen können.
Zürich, 3. Januar 2018