Im Kanton Zürich leben rund 5300 vorläufig aufgenommene Menschen (sogenannter F-Ausweis). Sie sind zwar nicht individuell bedroht, erhalten aber ein Bleiberecht, weil eine Rückkehr in ihre Heimat nicht zumutbar ist. Eine vorläufige Aufnahme wird zum Beispiel geflüchteten Menschen aus Syrien, Afghanistan, Irak und Somalia gewährt – Länder, die seit Jahren von Bürgerkriegen geprägt sind. 90 Prozent aller vorläufig aufgenommenen Menschen bleiben langfristig in der Schweiz.
2011 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zu?rich beschlossen, dass vorla?ufig aufgenommene Menschen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Der Zürcher Kantonsrat will diesen Volksentscheid nun umstossen und hat entschieden, dass vorläufig aufgenommene Menschen neu nur noch nach den deutlich tieferen Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden sollen.
Prekarisierung von Schutzsuchenden
Für die Betroffenen hat dieser Entscheid massive finanzielle Einbussen zur Folge. Vorläufig aufgenommene Menschen fallen damit unter das soziale Existenzminimum. Im Gegensatz zur Asylfürsorge wird mit der Sozialhilfe die berufliche und soziale Eingliederung gefördert. Mit den deutlich tieferen Ansätzen der Asylfürsorge ist es für die betroffenen Menschen sehr viel schwieriger, auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung zu finden.
Bei einer Rückkehr zur Asylfürsorge werden die Gemeinden vom Kanton nur noch pauschal für die Unterbringung und Unterstützung entschädigt. Die Asylpauschale reicht – im Gegensatz zur Sozialhilfe – vermutlich nur noch aus, um geflüchtete Menschen in Kollektivunterkünften unterzubringen. Bildungsangebote wie Deutschkurse, Lehren oder Bewerbungscoachings fallen künftig weg, wenn sie nicht von den Gemeinden finanziert werden.
Über 50 Prozent der vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz sind Kinder und Jugendliche bis 24 Jahre. Die Unterstützung nach den Vorgaben der Sozialhilfe ermöglicht ihnen eine gewisse Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Gleiche Rechte für alle
Für die AL stellt dieser Entscheid eine weitere Entrechtung von geflüchteten Menschen im Kanton Zürich dar. Ein Leben mit Asylfürsorge bedeutet ein menschenunwürdiges Leben unter prekären Bedingungen. Vorläufig aufgenommene Menschen bleiben dauerhaft in der Schweiz und sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie haben deshalb Anspruch auf entsprechende Rechte.
10. Mai 2017
Ezgi Akyol, Gemeinderätin AL