Die AL unterstützt mit einem breiten Komitee das Referendum gegen diesen Beschluss, das am 20. April lanciert wurde.
Unterschreibe jetzt, es ist wichtig!
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Unterschriftenbogen
Der Kantonsrat übergeht den Willen des Volks
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 4. September 2011 mit 61,4 Prozent Ja-Stimmen deutlich beschlossen, dass vorläufig aufgenommene Menschen (Schutzsuchende) nach den Regeln des Sozialhilfegesetzes zu unterstützen sind. Eine Mehrheit des Kantonsrats will dies nun rückgängig machen.
Weitere Prekarisierung und sozialer Ausschluss unserer Mitmenschen wird gefördert
Im Gegensatz zur Asylfürsorge wird mit der Sozialhilfe die Ablösung in den Arbeitsmarkt mit zahlreichen Instrumenten (Bildungsangebote, Beschäftigungsprogramme und Qualifizierungsmassnahmen) gefördert. Die Rückkehr zum System der Asylfürsorge überlässt die Finanzierung von Bildungsangeboten und Beschäftigungsprogrammen den Gemeinden.
Hinzu kommt, dass die Asylpauschale – im Gegensatz zur Sozialhilfe – vermutlich nur noch ausreicht, um geflüchtete Menschen in Kollektivunterkünften unterzubringen. Die Menschen werden deutlich weniger als das soziale Existenzminimum zum Leben haben.
Vorläufig aufgenommene Menschen mit F-Ausweis sind zwar nicht individuell bedroht, erhalten aber ein Bleiberecht, weil die Rückkehr in ihre Heimat – nach Syrien, Eritrea und Afghanistan – nicht zumutbar ist. Vier von fünf vorläufig aufgenommene Menschen bleiben dauerhaft in der Schweiz. Sie sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft und sollen deshalb auch entsprechende Rechte haben.
Ein dauerhaftes Leben mit Asylfürsorge bedeutet ein menschenunwürdiges Leben unter prekären Bedingungen.
Sag mit uns Nein gegen diesen Kantonsratsbeschluss.
Druck den Unterschriftenbogen aus, unterschreibe ihn, und sende ihn bis Samstag, 20. Mai 2017 (Ablauf Referendumsfrist Montag, 12. Juni 2017) an: Komitee Integrationsstopp Nein, c/o Freiplatzaktion, Langstr. 64, 8004 Zürich
Kontakt: nein.zum.integrationsstopp@gmail.com Zur Komitee-Webseite