Es ist offensichtlich, dass abgewiesene Asylbewerber oder Asylbewerberinnen sowohl aus grundrechtlicher als auch finanzieller Perspektive sich in einer äusserst prekären Situation befinden. In diesem Zusammenhang ist es egal, ob diese Menschen aus richtigen oder falschen Gründen in die Schweiz eingereist sind, gute oder schlechte Bittsteller oder Bittstellerinnen, mit berechtigten oder unberechtigten Anliegen, sind. Es sind Menschen, deren Würde zu achten ist. Dies ist eine Kernaussage des demokratischen Rechtsstaates.
Die Sicherheitsdirektion schreibt diesen Personen seit Februar 2017 vor, um die bescheidene Nothilfe von CHF 8.50 pro Tag für Essen, Trinken, Kleider und Hygiene zu erhalten, müssten sie sich zwei Mal im Tag in der Unterkunft melden. Damit werden diese Menschen faktisch in diesen Unterkünften eingesperrt. Unterkünfte, welche sich meist zentrumsfern in unterirdischen Zivilschutzanlagen befinden.
Mit sogenannten Eingrenzungsverfügungen wird der Bewegungsraum in einen engbegrenzten Rayon um diese Notunterkünfte herum zusätzlich begrenzt. Mit allen Mitteln soll vermieden werden, dass sich Bewohner und Bewohnerinnen von Notunterkünften auch nur halbwegs im Kanton Zürich frei bewegen können.
Neu wird teilweise auch Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern der Zutritt zu diesen Notunterkünften verwehrt. So werden die Betroffen ganz von einem Rechtsschutz abgekoppelt und werden der physischen und rechtlichen Bewegungsfreiheit beraubt.
Wir fordern den zuständigen Sicherheitsdirektor auf, diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende zu setzen und die Menschenwürde zu achten. Es liegt in seiner Hand, solches zu tun. Was der Kanton Genf kann, können wir auch.
Die AL-Fraktion im Kantonsrat
Zürich, 27. Februar 2017 Fraktionserklärung als PDF
Stopp den Zwangsmassnahmen in Notunterkünften
Die KantonsrätInnen der AL Zürich fordern in ihrer Fraktionserklärung den zuständigen Sicherheitsdirektor auf, den unhaltbaren Zuständen ein Ende zu setzen und die Menschenwürde zu achten. Es liegt in seiner Hand.