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Koch-Areal: Ungerechtfertigte Pauschalkritik an Richard Wolff

Der Statthalter übt sich in Kritik an AL-Stadtrat Richard Wolff. Eine juristische Aufsichtsinstanz, die mit Kampfbegriffen aus der politischen Mottenkiste auffährt, ist jedoch verfehlt. Zu unserer Medienmitteilung.

28. Februar 2017 von AL Sekretariat

Die Verfügung des Statthalters hat nicht zum Showdown mit dem Zürcher Stadtrat geführt. Ein Räumungsbefehl, wie ihn rechte Kreise erwartet oder erhofft hatten, ist ausgeblieben. Zwar geizt der Statthalter nicht mit Kritik und äussert sich wortreich, insgesamt allerdings reichlich abstrakt und stellenweise reichlich praxisfern, zum Prinzip der Verhältnismässigkeit. Zum Schluss jedoch fordert auch er kein grundsätzliches Abrücken von der Stadtzürcher Praxis, Hausbesetzungen mit Augenmass anzugehen, auf Dialog statt Hauruck-Aktionen zu setzen und nicht a priori auf Vorrat zu räumen.
Diese langjährige, auf Deeskalation ausgerichtete Politik gegenüber Hausbesetzungen hat AL-Stadtrat Richard Wolff erfolgreich weitergeführt. Tatsache ist: Es gibt in der Stadt Zürich zurzeit 30 kleinere Hausbesetzungen, die ohne Friktionen ablaufen. Tatsache ist, dass auch die beiden grossen Besetzungen auf dem Binz- und dem Labitzke-Areal, deren Räumung in die Amtszeit von Richard Wolff fielen, umsichtig und ohne Gewalteskalation beendet wurden.
Diese bewährte Politik wurde und wird immer vom Stadtrat als Ganzem getragen. Und beim Kulturzentrum Koch-Areal waren immer drei Stadträte direkt involviert: Daniel Leupi als Vertreter der Stadt als Eigentümerin, André Odermatt für die baulichen Aspekte und Richard Wolff als Sicherheitsvorsteher. Umso befremdlicher wirkt es, wenn der Statthalter, der sonst gerne die Attitüde des streng objektiven Formaljuristen pflegt, dem Sicherheitsvorsteher emotional-abwertend an den Karren fährt. Etwa, wenn er ihn als «bekennend wohlwollenden Sicherheitsvorsteher» abkanzelt und gegen die angebliche «Beratungsresistenz des Sicherheitsvorstehers» polemisiert. Solche Kampfbegriffe aus der politischen Mottenkiste gehören nicht in eine Verfügung einer juristischen Aufsichtsinstanz. Medienmitteilung als PDF

Kategorie: Aktuell Stichworte: Koch-Areal

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