Am 30.11.16 informierten die Stadträte André Odermatt (Hochbaudepartement) und Raphael Golta (Sozialdepartement) über den aktuellen Stand des geplanten Bundesasylzentrums auf dem Duttweilerareal in Zürich-West.
In der Weisung vom Stadtrat zur Erstellung des Zentrums Duttweiler wird klar, dass der Stadtrat viele Forderungen aus dem Stadtparlament und der Quartierbevölkerung umsetzen will. So wird auf eine Umzäunung verzichtet und in einem halböffentlichen Begegnungsraum soll der Kontakt zwischen den asylsuchenden Menschen und der Quartierbevölkerung ermöglicht werden.
Während in den Medien in erster Linie über die Kosten gesprochen wurde, blieb etwas Essentielles aber unbeachtet.
Im Zentrum zur Schule
Die Forderung keine zentrumsinterne Schule zu betreiben wurde nicht erfüllt. Die schulpflichtigen Kinder sollen nicht, wie es in den entsprechenden Richtlinien der Bildungsdirektion des Kantons Zu?rich vorgesehen ist, die Aufnahmeklassen in öffentlichen Schulhäusern besuchen, sondern im Zentrum zur Schule gehen. Dies sei aus logistischen Gründen notwendig, da die Kinder nur für kurze Zeit im Zentrum wohnen würden. Die Richtlinien der Bildungsdirektion halten aber explizit fest, dass schulpflichtige Kinder auch für kurze Dauer unverzüglich in die Schule aufgenommen werden müssen. Der Besuch der öffentlichen Schule mit Gleichaltrigen aus dem Quartier würde ein Stück Normalität in den Alltag dieser Kinder bringen. Offenbar sollen sie sich aber (noch) nicht richtig angekommen fühlen.
Ebenfalls äussert stossend ist, dass auch unbegleitete Minderjährige im Zentrum Duttweiler untergebracht werden sollen.
Unbegleitete minderja?hrige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich (MNA) haben besondere Schutzbedu?rfnisse, da sie ohne Sorgeberechtigte in der Schweiz sind. Sie haben oft Traumatisches erlebt: Krieg, Armut, monatelange Flucht, den Verlust ihrer Familien.
Sowohl die Bundesverfassung als auch die Kinderrechtskonvention verpflichten den Staat, die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen zu schu?tzen und ihre Entwicklung zu fo?rdern. Die Kinderrechtskonvention ha?lt klar fest, dass diese Rechte ausnahmslos fu?r jedes Kind gelten. Auch unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich sind minderjährige Personen und können nicht wie Erwachsene behandelt werden.
Vorhandene MNA-Strukturen nutzen
Die Konferenz der SozialdirektorInnen (SODK) empfiehlt unbegleitete Minderjährige bei erwachsenen Verwandten, in Pflegefamilien, in MNA-Zentren, in Wohngruppen oder in sozialen Einrichtungen unterzubringen. Die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im schulpflichtigen Alter in Asylzentren zusammen mit erwachsenen Personen aus dem Asylbereich sei, wenn immer möglich, zu verhindern.
Linda Bär (SP) und ich fordern deswegen in einem Postulat, dass unbegleitete Minderja?hrige aus dem Asylbereich nicht im geplanten Zentrum Duttweiler untergebracht werden sollen, sondern in schon vorhandenen MNA – Strukturen mit angemessenem Betreuungsschlu?ssel.
Ezgi Akyol, AL-Gemeindrätin
Der Artikel erschien in Zürich West