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Erneuter IPV-Abbau – nicht mit uns!

Der Kanton will bei der individuellen Prämienverbilligung weiter sparen. Die AL wird gegen diese erneute Abbaumassnahme nötigenfalls auch mittels Referendum vorgehen.

22. Dezember 2016 von AL Sekretariat

Einmal mehr bleibt die Prämienverbilligung vor Sparmassnahmen nicht verschont. Bereits beim letzten Sparpaket wurde 2012 der Kantonsbeitrag der Prämienverbilligung von 100% auf 80% des Bundesbeitrages reduziert. Jetzt soll mit «Lü 16» nochmals bei der sozialen Sicherheit gespart und der Kantonsanteil auf 70% reduziert werden. Die Alternative Liste wird diesen Leistungsabbau im Umfang von 40 Mio. Franken bekämpfen.

Es handelt sich um eine reine Sparvorlage: Es ist keineswegs so, dass die Einsparungen durch eine Optimierung des Prämienverbilligungssystems ausgeglichen werden könnten. Ursprünglich war geplant, dass junge Erwachsene in Ausbildung von reichen Eltern keinen Anspruch auf Prämienverbilligungen (IPV) haben sollen. Die Vorlage (5313, Teil A) entpuppt sich nun als empfindlicher Sozialabbau: Auszubildende aus dem unteren Mittelstand werden keine IPV mehr erhalten. Das Einkommen der Eltern und der jungen Erwachsenen wird künftig zusammengezählt und darf die Einkommensgrenze von 53‘800 Franken nicht übersteigen. Die Zahl der anspruchsberechtigten jungen Erwachsenen in Ausbildung wird sich damit mehr als halbieren.

Dem Prämienverbilligungssystem dürfen nicht weiter Mittel entzogen werden. Bereits heute wird es zunehmend durch sachfremde Leistungen (Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Verlustscheinübernahme) belastet. Damit stehen Jahr für Jahr weniger Mittel für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Die Anfrage KR Nr. 368/2016 von Kaspar Bütikofer und Lorenz Schmid hat das drastische Ausmass dieser an sich bekannten Tatsache aufgezeigt: Verheiratete der Prämienregion 1 mussten zwischen 2004 und 2017 eine Reduktion des Verbilligungsbeitrags um 3 Prozent (-45 Franken) hinnehmen; dagegen stieg ihre Restprämie um 77 Prozent (+1977 Franken). Der untere Mittelstand war bereits in der Vergangenheit der Verlierer bei diesem kontinuierlichen Abbau.

Wenn das Prämienverbilligungssystem weiterhin zu einem wirksamen sozialen Ausgleich im Gesundheitswesen beitragen soll, darf nicht weiter gekürzt werden. Es geht nicht an, dass sich der Staat auf der einen Seite aus der sozialen Finanzierung des Gesundheitswesens zurückzieht und auf der anderen Seite laufend die Steuern für Grossverdiener oder Grossfirmen senkt.

Die Alternative Liste wird diese erneute Abbaumassnahme nötigenfalls auch mittels Referendum bekämpfen.

Medienmitteilung als PDF

Kategorie: Gesundheit, Wirtschaft

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