Ausgleich für Verlierer-Gemeinden mit Pferdefuss
Neu und grundsätzlich positiv gegenüber der ersten Stellungnahme im Juni ist die Bereitschaft der Regierung, den Verlierer-Gemeinden – namentlich den Städten Zürich und Winterthur – über den Finanzausgleich 70 bis 100 Mio. Franken als Ausgleichszahlung zukommen zu lassen. Allerdings ist dieser Ausgleich, namentlich für die Stadt Zürich, ungenügend und hat zudem eine negative Kehrseite: alle Gemeinden mit Ressourcenzuschüssen – und das ist die Mehrheit im Kanton – erhalten, zusätzlich zu allfälligen Unternehmenssteuerverlusten, geringere Ausgleichsleistungen.
Umsetzung ohne Gewinnsteuersenkung wäre vorteilhafter für Gemeinden
Gegenüber dem Juni haben sich die erwarteten Ausfälle bei Kanton und Gemeinden nochmals leicht erhöht: ohne Kompensationsmassnahmen rechnet der Regierungsrat mit enormen 669 – 768 Mio. Franken. Die Zeche müsste die Bevölkerung mit Steuerfusserhöhungen oder massiven Abbaumassnahmen bei Bildung, Gesundheit und Sozialem bezahlen. Von der geplanten Gewinnsteuersenkung würden zudem primär 300 Grossfirmen profitieren, die überwiegend ausländisch beherrscht sind. Dazu sagt die AL klar Nein. Sie weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine Umsetzung der USR III ohne Gewinnsteuersenkung und ohne zinsbereinigte Gewinnsteuer – wie die Regierung selber zugeben muss – mit 502 bis 688 Mio. Franken deutlich weniger Ausfälle bringen würde und vor allem für die Gemeinden deutlich vorteilhafter wäre (RRB 2016/1099, S. 25).
USR III muss auf Bundesebene gebodigt werden
Die Alternative Liste konzentriert sich im Moment ganz auf die Bekämpfung der USR III auf Bundesebene, bei der das Fuder klar überladen wurde. Über das Referendum wird am 12. Februar abgestimmt.
Forderungen zur Umsetzung im Kanton Zürich
Für eine allfällige Umsetzung der USR III im Kanton Zürich ergeben sich aus Sicht der AL prima vista folgende Forderungen:
- Verzicht auf die allgemeine Gewinnsteuersenkung;
- Vollständige und nicht nur teilweise Aufhebung der 2008 eingeführten privilegierten Besteuerung von Dividenden für Grossaktionäre (brächte 100 bis 150 Mio Franken Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden statt der vorgesehenen 20 bis 30 Mio);
- Keine Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer;
- Falls die zusätzlichen Instrumente genutzt werden: deutlich niedrigerer «Deckel» (Entlastungsgrenze) für alle erlaubten Steuerabzüge zusammen als die maximal zugelassenen 80 Prozent Reduktion auf dem steuerbaren Gewinn.
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