
Am nächsten Montag, 7. November steht Mohamed Wa Baile vor dem Bezirksgericht Zürich, weil er den Mut hatte, sich einer unbegründeten Personenkontrolle am Hauptbahnhof Zürich zu widersetzen. Zum ersten Mal muss ein Schweizer Gericht darüber befinden, ob eine selektive Personenkontrolle durch die Polizei das verfassungsrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung verletzt.
Mohamed Wa Baile ist Schweizer. Er pendelt dreimal in der Woche von Bern nach Zürich, wo er an der ETH Zürich arbeitet. Am 5. Februar 2015 wird Mohamed Wa Baile im Hauptbahnhof Zürich von drei PolizistInnen umringt und aufgefordert, sich auszuweisen.
Er weigert sich, seinen Ausweis zu zeigen, er lässt sich aber widerstandslos kontrollieren. Die Folge: ein Strafverfahren wegen Nichtbefolgen einer polizeilichen Weisung und eine Busse in der Höhe von CHF 250.–. «Ich bin seit zehn Jahren Schweizer, werde aber immer wieder von der Polizei kontrolliert, egal ob im Zug, auf dem Arbeitsweg, in der Bibliothek, in der Apotheke in Bern oder vor der Kita meiner Kinder», sagt Wa Baile.
Im Polizeirapport wurde die Kontrolle mit dem auffälligen Verhalten von Wa Baile begründet. Er habe seinen Blick vom Polizeibeamten abgewandt, weshalb der Verdacht auf ein ausländerrechtliches Delikt entstanden sei. Wa Baile entschied sich, diese Busse anzufechten. Er wolle mit dem Verfahren erreichen, dass die Polizei das so genannte Racial Profiling mit allen Mitteln bekämpfe. Wichtig sei, dass dabei nicht der Einzelfall und die einzelnen PolizistInnen bzw. ihre Einstellung im Vordergrund stehen, sondern dass die strukturellen Probleme und Lösungsansätze in den Fokus rücken.
Der Fall «Wa Baile» ist leider kein Einzelfall. Sichtbare Minderheiten, Menschen, die sich aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrem Kleidungsstil oder anderen Äusserlichkeiten vom Durchschnitt abheben, geraten ha?ufiger in Kontrollen. Als Racial Profiling wird eine polizeiliche Praxis bezeichnet, bei der eine Person ohne konkretes Verdachtsmoment, aber aufgrund äusserer, unveränderlicher Merkmale polizeilichen Massnahmen ausgesetzt ist. Mohamed Wa Baile verweigert von nun an die Auskunft bei einer unbegründeten Kontrolle. «Rassismus ist Unrecht. Und wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht», erklärt er. Diese Haltung finden wir von der AL vorbildlich und unterstützen ihn und die Allianz gegen Racial Profiling. Ein Zusammenschluss von ExpertInnen und Betroffenen, die sich rund um den Fall von Mohamed Wa Baile formiert hat.
Allianz ist beim Prozess präsent – du auch?
Der Prozess gegen Wa Baile findet am Montag, 7. November um 14 Uhr vor Bezirksgericht (Wengistrasse 28, Zürich) statt. Die Allianz gegen Racial Profiling ruft dazu auf, ein Zeichen der Solidarität zu setzen und den Prozess zu besuchen. Treffpunkt vor dem Gericht ist 13 Uhr. Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung führt die Allianz eine Medienkonferenz durch.
Ab Montag geht die Website www.stop-racial-profiling.ch online.