Jetzt ist es am Gemeinderat – wie schon bei der anstehenden zweiten Runde der BZO-Revision – die nötigen Korrekturen vorzunehmen, um die rechtliche Diskriminierung der selbständig ausgeübten Sexarbeit zu beseitigen.
Kleinstsalons: Zögerliche Korrektur
Die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) wurde bei ihrem Erlass als Massnahme zur Besserstellung der Sexarbeitenden verkauft. Es war erklärter Wille und Konsens, von einer oder zwei Sexarbeiterinnen betriebene Einzelsalons generell von der polizeilichen Bewilligungspflicht auszunehmen. Doch die eng gefasste Formulierung von Art. 11 Abs. 2 PGVO in Verbindung mit dem weiterhin bestehenden umfassenden baurechtlichen Verbot für sexgewerbliche Nutzungen hat in den letzten Jahren – vor allem im Langstrassenquartier – zur Schliessung zahlreicher selbständig betriebener Einzel- und Kleinstsalons geführt. Dass jetzt zwei statt nur eine Räumlichkeit von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung, genügt aber als Korrektur noch nicht.
AL erfreut über rasche Umsetzung der Motion Schiller/Sangines
Erfreut nimmt die AL-Fraktion von der raschen Umsetzung der Motion von Christina Schiller (AL) und Alan David Sangines (SP) zur Aufhebung der Ticketgebühr von 5 Franken pro Tag Kenntnis. Die Benutzungsgebühr für den Strassenstrich ist ein reines Kontrollinstrument, das die Sexarbeitenden kriminalisiert, in die Illegalität drängt und ihre prekäre Situation zusätzlich verschärft.
Medienmitteilung als PDF
Anhänge:
- Postulat 2014/164 von Niklaus Scherr und Christina Schiller
- Postulat 2016/7 der SP-, Grüne- und AL-Fraktion
- Motion 2015/406 von Christina Schiller (AL) und Alan David Sangines (SP)